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Nachgenehmigung notarieller Vermächtniserfüllungsvertrag gegen Vermächtnisbeschwerten

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Ein Familienerbe wird zum Zankapfel: Ein Sohn weigert sich, einen Vermächtniserfüllungsvertrag zu genehmigen, der seiner Nichte die testamentarisch zugesprochene Wohnung zusichern soll. Das Oberlandesgericht Stuttgart musste entscheiden, ob diese Verweigerung rechtens ist und welche finanziellen Folgen sich daraus ergeben. Der Streitfall wirft ein Schlaglicht auf die komplexen rechtlichen Fragen, die im Zusammenhang mit der Erfüllung von Vermächtnissen auftreten können. Zum vorliegenden Urteil Az.: 19 U 25/21 | | Hilfe anfordern Das Wichtigste: Kurz & knapp Der Fall betrifft eine Klage um die Nachgenehmigung eines Vermächtniserfüllungsvertrages. Die Kläger sind Erben, die Beklagte ist Vermächtnisnehmerin und Enkelin der Erblasserin. Der Kläger verweigerte die Mitwirkung am Vermächtniserfüllungsvertrag wegen ungeklärter Ausgleichsansprüche. Beklagte und Miterbin schlossen den Vertrag ohne den Kläger. Das Gericht entschied zugunsten der Beklagten und verpflichtete den Kläger zur Nachgenehmigung. Die Entscheidung basiert auf Treu und Glauben gemäß §242 BGB, da der Kläger letztlich zur Erfüllung verpflichtet ist. Die Genehmigung begründet keine weitergehenden Pflichten als die gesetzte Pflicht zur Eigentumsübertragung. Der Kläger muss zudem Notarkosten erstatten, aber nicht die vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten. Die Beklagte hatte zu keiner Zeit einen unrechtmäßigen Vorteil; zusätzliche Belastungen des Klägers lagen nicht vor. Die Entscheidung ist sofort vollstreckbar, Revision wurde nicht zugelassen. Vermächtnis-Erfüllungsvertrag: Gerichtliche Nachgenehmigung im Erbfall Die Abwicklung eines Erbes kann oft eine komplexe Angelegenheit sein, besonders wenn es um die Erfüllung eines Vermächtnisses geht. Ein Vermächtnis, also eine letztwillige Zuwendung bestimmter Vermögensgegenstände, kann beispielsweise durch einen notariellen Vermächtniserfüllungsvertrag erfüllt werden. Doch was passie


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