Depression und Berufsunfähigkeit – ein Gerichtsurteil sorgt für Aufsehen: Versicherungsnehmer erhält Rente trotz abgelehnter Therapie. Das Oberlandesgericht Hamm stärkt die Rechte von Versicherten und betont, dass nicht jede Behandlung zumutbar ist. Entscheidend ist die tatsächliche Auswirkung der Erkrankung auf die Berufsfähigkeit. Zum vorliegenden Urteil Az.: 20 U 67/21 | | Hilfe anfordern
Das Wichtigste: Kurz & knapp
- Der Kläger begehrte Leistungen wegen Berufsunfähigkeit von der Beklagten, seiner Versicherung.
- Der Kläger war als Versicherungsvermittler tätig und meldete wegen Depressionen Berufsunfähigkeit an.
- Er forderte rückständige Rentenzahlungen und Beitragsbefreiungen aus vier Versicherungen.
- Die Versicherung lehnte die Zahlung ab und bestritt die Berufsunfähigkeit des Klägers.
- Das Landgericht entschied zugunsten des Klägers und verurteilte die Beklagte zur Zahlung.
- Das OLG Hamm hat das Urteil teilweise abgeändert, indem es die Dauer der Rentenzahlung und die Höhe der monatlichen Renten korrigierte.
- Die Schwierigkeiten lagen in der Bewertung, ob der Kläger tatsächlich unter schwerer Depression leidet und wie sich dies auf seine Berufsfähigkeit auswirkt.
- Das Gericht entschied, dass dem Kläger die Berufsunfähigkeit nachgewiesen werden konnte und er Rentenzahlungen ab Juli 2016 erhält.
- Die Ablehnung der Behandlung durch Antidepressiva war aufgrund der Nebenwirkungen und unsicheren Heilungsaussichten zumutbar.
- Zinsen und außergerichtliche Rechtsanwaltskosten wurden teilweise nicht gewährt, da die Beklagte nicht rechtzeitig in Verzug war.
- Das Urteil hat Auswirkungen auf die Behandlungspflichten von Versicherten und deren Zumutbarkeit bei der Annahme von Berufsunfähigkeitsleistungen.
Urteil zur Berufsunfähigkeitsversicherung: Wenn Versicherte Behandlungen ablehnen
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung soll im Ernstfall das Einkommen absichern, wenn man seinen Beruf nicht mehr ausüben kann. Doch was passiert, wenn man eine ärztlich empfohlene Behandlungsmethode ablehnt? Kann die Versicherung dann die Zahlung verweigern? Diese Frage beschäftigt immer wieder Gerichte und Versicherungsnehmer gleichermaßen. Grundsätzlich gilt: Versicherte sind verpflichtet, alles Zumutbare zu tun, um ihre Berufsunfähigkeit zu vermeiden oder zu verkürzen. Dazu gehört in der Regel auch, ärztliche Behandlungen in Anspruch zu nehmen. Doch was ist „zumutbar“? Wo endet die Pflicht zur Mitwirkung und wo beginnt das Recht auf Selbstbestimmung? Ein aktuelles Gerichtsurteil hat sich mit genau dieser Frage auseinandergesetzt. Es ging um einen Versicherten, der eine bestimmte Behandlungsmethode ablehnte und daraufhin seine Berufsunfähigkeitsrente gestrichen bekam. Doch das Gericht entschied anders… Berufsunfähigkeitsrente verweigert? Wir helfen Ihnen! Ihre Versicherung verweigert die Zahlung Ihrer Berufsunfähigkeitsrente, weil Sie eine Behandlung abgelehnt haben? Wir verstehen Ihre Sorgen und kennen Ihre Rechte. Unsere Kanzlei ist spezialisiert auf Versicherungsrecht und verfügt über langjährige Erfahrung in der Durchsetzung von Leistungsansprüchen. Kontaktieren Sie uns für eine unverbindliche Ersteinschätzung Ihres Falls. Ihr erster Schritt zur Gerechtigkeit beginnt mit einem Anruf….