Streit um Mieterhöhung in Berlin: Ist ein Garten mit Gartenhaus schon ein Luxus-Wohnumfeld? Das Amtsgericht Schöneberg musste entscheiden, welche Kriterien für ein „aufwändig gestaltetes Wohnumfeld“ gelten und ob dies höhere Mieten rechtfertigt. Ein Fall, der für Mieter und Vermieter gleichermaßen von Bedeutung ist.
Das Wichtigste: Kurz & knapp
Das Gericht verurteilte die Beklagte, einer Mieterhöhung zuzustimmen.
Die Klägerin hatte das Verlangen rechtzeitig geltend gemacht.
Der Mietvertrag stützt sich auf den Berliner Mietspiegel 2023.
Die Wohnung liegt in einer lärmbelasteten Gegend.
Es gibt ausreichend dimensionierte PKW-Stellplätze.
Das Wohnumfeld wurde nicht als besonders aufwändig gestaltet eingestuft.
Ein einfaches Gartenhaus und gut gepflegte Rasenflächen genügen nicht für eine aufwändige Gestaltung.
Wirtschaftliche Aufwendungen genügen nicht für besondere Wohnumfeldgestaltung.
Die Lärmbelastung der Küche führt zur Einstufung der gesamten Wohnung als lärmbelastet.
Die Klage war teilweise erfolgreich; daher müssen beide Parteien anteilig die Kosten tragen.
Aufwendige Wohnungen: Gericht definiert Kriterien für „luxuriöse“ Instandhaltung
(Symbolfoto: JazK2 – Shutterstock.com)
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