Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

WEG – Klimaanlageneinbau – Nachteile durch bestimmungsgemäßen Gebrauch sind zu beachten

Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de

Streit um brummende Klimaanlage eskaliert: Gericht kippt Mehrheitsbeschluss und stärkt Rechte der Wohnungseigentümer. Frankfurter Richter urteilen: Auch mögliche Lärmbelästigung durch Klimaanlage muss bei Genehmigung berücksichtigt werden. Eigentümer dürfen nicht einfach überstimmt werden, wenn ihnen unzumutbare Beeinträchtigungen drohen. Zum vorliegenden Urteil Az.: II-9 UF 76/23 | | Hilfe anfordern Das Wichtigste: Kurz & knapp Das Gericht beschäftigte sich mit der Genehmigung zur Installation einer Klimaanlage in einer Wohnungseigentümergemeinschaft. Anlass war der Beschluss einer Eigentümerversammlung, der die Installation eines Klimasplitgeräts erlaubte. Die Kläger, Eigentümer einer unmittelbar betroffenen Wohnung, fühlten sich unzureichend berücksichtigt und beeinträchtigt durch Lärm und Kondenswasser. Das Amtsgericht Friedberg sah die Genehmigung ursprünglich als rechtmäßig an, da bauliche Veränderungen per Mehrheitsbeschluss genehmigt werden können. Die Kläger argumentierten, dass die bauliche Veränderung Zustimmung aller Eigentümer benötigt, da die Außenwände betroffen sind und sie unbillig benachteiligt werden. Das Landgericht Frankfurt änderte das Urteil und erklärte den Beschluss der Eigentümerversammlung für ungültig. Das Gericht entschied, dass die bauliche Veränderung zu erheblichen Beeinträchtigungen führen könnte, die nicht ohne Zustimmung aller Eigentümer zulässig sind. Es stellte fest, dass die Rechte einzelner Eigentümer nicht durch Mehrheitsbeschluss übergangen werden dürfen, wenn sie besonders beeinträchtigt werden. Die Entscheidung betont die Notwendigkeit der Zustimmung aller betroffenen Eigentümer bei signifikanter baulicher Veränderung. Die Auswirkungen begrenzen die Möglichkeit, bauliche Veränderungen allein per Mehrheitsbeschluss in einer WEG durchzuführen, um die Rechte einzelner Eigentümer zu schützen. Klimaanlage in Eigentumswohnung: Störquelle kann


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv