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Unfallbedingte LWS- Distorsion – kollisionsbedingte Geschwindigkeitsveränderung in Querrichtung

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Leichter Auffahrunfall, schwere Folgen? Nicht vor Gericht! Kläger scheitert mit Schmerzensgeldforderung wegen angeblicher Lendenwirbelverletzung nach Bagatellunfall. Oberlandesgericht zweifelt an Kausalität und sieht keine ausreichenden Beweise für Unfallfolgen. Zum vorliegenden Urteil Az.: 7 U 130/23 | | Hilfe anfordern Das Wichtigste: Kurz & knapp Ein Verkehrsunfall führte zu einer Verletzung im Lendenwirbelbereich des Klägers. Der Kläger macht geltend, dass die Verletzung durch den Unfall verursacht wurde und fordert Entschädigung. Schwierigkeit besteht in der Beweisführung, dass die Verletzung direkt auf den Unfall zurückzuführen ist. Das Gericht entschied, die Berufung des Klägers zurückzuweisen. Das Gericht begründet seine Entscheidung damit, dass die Berufung keine Aussicht auf Erfolg hat. Wichtige medizinische und rechtliche Beweise konnten nicht ausreichend bestätigt werden. Die Entscheidung des Gerichts besagt, dass der Kläger nicht den notwendigen Beweis erbringen konnte. Eine mündliche Verhandlung sei aufgrund eindeutiger Sachlage nicht notwendig. Die Klage hat keine grundsätzliche Bedeutung für die Rechtsfortbildung. Auswirkungen sind, dass betroffene Unfallopfer ihre Beweise sorgfältig vorbereiten müssen, um Ansprüche durchsetzen zu können. Bagatellunfall: Gericht zweifelt an Schmerzensgeldforderung wegen Lendenwirbelverletzung Ein Unfall kann vielfältige Folgen haben, die sich nicht immer sofort bemerkbar machen. Häufig leiden Betroffene nach einem Unfall an Schmerzen im Lendenwirbelbereich, der sogenannten Lendenwirbelsäule (LWS). Dieser Schmerz wird in der Medizin oft als „Distorsion“ bezeichnet. Eine Distorsion bedeutet in diesem Zusammenhang eine Überdehnung oder Verletzung der Bänder und Muskeln im Lendenbereich. Die Ursachen für eine LWS-Distorsion nach einem Unfall sind vielfältig. Häufigste Ursache ist ein Auffahrunfall,


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