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Kostenfestsetzungsverfahren – Kosten für Privatgutachten erstattungsfähig?

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OLG Hamburg stärkt Rechte von Unfallbeteiligten: Privatgutachten können erstattungsfähig sein, wenn sie für Waffengleichheit im Prozess sorgen. Versicherung muss zahlen: Gericht kippt Entscheidung und verpflichtet Versicherung zur Erstattung der Gutachterkosten des Klägers. Zum vorliegenden Urteil Az.: 4 W 65/23 | | Hilfe anfordern Das Wichtigste: Kurz & knapp Das Gericht entschied über die Kostenerstattung eines Privatgutachtens im Rahmen eines Kostenfestsetzungsverfahrens. Es ging darum, ob die Kosten eines vorprozessual eingeholten Privatgutachtens von der unterliegenden Partei zu übernehmen sind. Die Schwierigkeit lag darin, ob das Gutachten zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig war und die angefallenen Kosten ausreichend glaubhaft gemacht wurden. Das Gericht entschied, dass die von der Beklagtenseite angemeldeten Kosten für das Privatgutachten nicht berücksichtigungsfähig sind. Die Entscheidung basierte darauf, dass die Beklagte die notwendigen Nachweise für die tatsächliche Entstehung der Kosten nicht ausreichend erbracht hat. Die Klägerseite konnte hingegen die Kosten für ihr Privatgutachten erfolgreich geltend machen. Das Urteil verdeutlicht, dass vorprozessuale Privatgutachten unter bestimmten Umständen erstattungsfähig sein können, aber klare Nachweise erforderlich sind. Es zeigt, dass Gerichte sehr genau prüfen, ob Gutachtenkosten gerechtfertigt und ausreichend belegt sind. Die Entscheidung hat zur Folge, dass Parteien in zukünftigen Verfahren sorgfältig die Notwendigkeit und Nachweisbarkeit von Privatgutachten abwägen müssen. Dieses Urteil kann als Leitlinie dienen, wie Gerichte über die Erstattungsfähigkeit von Privatgutachtenkosten im Kostenfestsetzungsverfahren urteilen. Privatgutachten erstattungsfähig: OLG Hamburg verpflichtet Versicherung zur Kostenübernahme Kostenfestsetzungsverfahren sind ein wichtiger Bestandteil des Rechtssystems, denn sie regeln, wer die Kosten ein


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