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Fahrerlaubnisentziehung – örtliche Zuständigkeit der Fahrerlaubnisbehörde

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Polizeikontrolle deckt Drogen- und Alkoholfahrt auf: Gericht bestätigt Führerscheinentzug trotz abenteuerlicher Ausreden. Münchner Autofahrer verliert Lizenz nach wildem Tankstellenbesuch mit 2,46 Promille und Kokain im Blut. Fahrerlaubnisbehörde handelt im Sinne der Verkehrssicherheit, skurrile Verteidigungsversuche des Betroffenen scheitern. Zum vorliegenden Urteil Az.: M 19 S 21.4471 | | Hilfe anfordern Das Wichtigste: Kurz & knapp Der Antragsteller wandte sich gegen die sofortige Vollziehbarkeit der Entziehung seiner Fahrerlaubnis. Gründe für die Entziehung waren ein Vorfall mit Alkohol und Drogen unter starkem Alkoholeinfluss. Testergebnisse zeigten Kokainabbauprodukte und hohen Alkoholgehalt im Blut. Der Antragsteller bestritt den bewussten Konsum von Kokain und behauptete, möglicherweise verunreinigten Schnupftabak konsumiert zu haben. Die Fahrerlaubnisbehörde entzog die Fahrerlaubnis und ordnete die sofortige Vollziehung an. Ein öffentliches Interesse bestand darin, andere Verkehrsteilnehmer vor fahrungeeigneten Personen zu schützen. Der Antragsteller beantragte, die aufschiebende Wirkung seiner Klage wiederherzustellen. Das Gericht lehnte den Antrag ab und bestätigte die sofortige Entziehung der Fahrerlaubnis. Begründung des Gerichts: Einmaliger Konsum von Betäubungsmitteln, mit Ausnahme von Cannabis, schließt die Eignung zum Führen von Fahrzeugen aus. Die Entscheidung zeigt die strikten Maßnahmen bei nachgewiesenem Drogenkonsum im Straßenverkehr und den Schutz der Allgemeinheit. Fahrerlaubnisentziehung: Wer ist zuständig bei Wohnsitz in anderem Bundesland? Werden Sie im Straßenverkehr erwischt, kann die Fahrerlaubnisbehörde die Fahrerlaubnis entziehen oder eine Sperrfrist festsetzen. Aber welche Fahrerlaubnis


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