Langjährige Wäscherei-Mitarbeiterin verliert Job nach Auftragsverlust der US Army und scheitert mit Kündigungsschutzklage. Gericht bestätigt betriebsbedingte Kündigung wegen fehlender Weiterbeschäftigungsmöglichkeit am Standort F-Stadt. Widerspricht Arbeitnehmer einem Betriebsübergang, kann dies zum Jobverlust führen, wenn keine Weiterbeschäftigung möglich ist. Zum vorliegenden Urteil Az.: 8 Sa 190/20 | | Hilfe anfordern
Das Wichtigste: Kurz & knapp
- Das Gericht entschied, dass die Kündigung der Klägerin wirksam ist.
- Die Klägerin war seit dem Jahr 1998 als Wäschereinigerin bei der Beklagten beschäftigt.
- Der Auftrag der Beklagten zur Wäschereinigung in F-Stadt wurde nicht verlängert, was die Klägerin bestreitet.
- Die Klägerin wurde über den Betriebsübergang informiert und widersprach diesem.
- Aufgrund des Auftragsverlustes konnte die Beklagte der Klägerin keine Beschäftigung mehr anbieten.
- Die Klägerin arbeitete noch bis Januar 2020, bevor sie freigestellt wurde.
- Die Klägerin argumentierte, dass der Auftrag scheinbar noch bestand, da sie im Januar weiterarbeitete.
- Die Beklagte legte einen Kaufvertrag vor, der die Betriebsgegenstände auf einen neuen Auftragnehmer übertrug.
- Das Gericht sah die Kündigung als gerechtfertigt an, da keine Weiterbeschäftigungsmöglichkeiten für die Klägerin vorhanden waren.
- Die Berufung der Klägerin wurde abgewiesen und die Revision nicht zugelassen.
Betriebsübergang: Wann Arbeitnehmer widersprechen können
Betriebsübergänge, also der Wechsel eines Unternehmens oder eines Teils davon in andere Hände, sind im Wirtschaftsleben keine Seltenheit. Für die Arbeitnehmer, die im übertragenen Betrieb beschäftigt waren, kann ein Betriebsübergang jedoch einschneidende Veränderungen mit sich bringen. Denn mit dem Übergang des Betriebs kann sich auch die rechtliche Grundlage ihres Arbeitsverhältnisses verändern. Ein wichtiges Thema in diesem Zusammenhang ist die Frage, ob der Arbeitnehmer dem Betriebsübergang überhaupt widersprechen kann, wenn ihm im neuen Betrieb keine Beschäftigungsmöglichkeit angeboten wird. Rechtlich gesehen ist der Arbeitnehmer nur dann berechtigt, dem Betriebsübergang zu widersprechen, wenn ihm im neuen Betrieb keine Beschäftigungsmöglichkeit angeboten wird. Ob eine entsprechende Beschäftigungsmöglichkeit tatsächlich vorliegt, ist in der Praxis jedoch nicht immer einfach zu beurteilen. Eine Vielzahl von Faktoren, wie zum Beispiel die Qualifikation des Arbeitnehmers, die spezifischen Aufgaben im alten Betrieb und die Organisation des neuen Betriebes, können in diesem Zusammenhang eine Rolle spielen. Im Folgenden wird ein Urteil eines deutschen Gerichts vorgestellt, das sich mit der Frage befasst, wann ein Arbeitnehmer dem Betriebsübergang unter diesen Umständen widersprechen kann. Betriebsübergang und Kündigung – Wir helfen Ihnen, Ihre Rechte zu wahren! Stehen Sie vor einem Betriebsübergang und sind unsicher über Ihre Rechte? Wurde Ihnen nach einem Widerspruch gegen den Übergang gekündigt? Wir verstehen die Unsicherheit und die rechtlichen Herausforderungen, die ein Betriebsübergang mit sich bringen kann. Unsere Kanzlei verfügt über langjährige Erfahrung im Arbeitsrecht und hat bereits zahlreiche Mandanten in ähnlichen Situationen erfolgreich beraten. Kontaktieren Sie uns für eine unverbindliche Ersteinschätzung Ihrer individuellen Situation. Wir prüfen Ihre rechtlichen Möglichkeiten und unterstützen Sie dabei, Ihre Interessen zu wahren….