Gebrauchter Wohnwagen sorgt für Streit vor Gericht: Käuferin klagt vergeblich wegen Mängeln, die bei der Besichtigung nicht auffielen. Trotz Gebrauchtwagenchecks und Gewährleistungsausschluss im Kaufvertrag scheitert die Klage vor dem Amtsgericht Trier. Jetzt muss die Käuferin nicht nur für die Reparaturkosten aufkommen, sondern auch die Gerichtskosten tragen.
Das Wichtigste: Kurz & knapp
Der Fall betrifft den Verkauf eines gebrauchten Wohnwagens mit vermeintlichen Mängeln.
Der Käufer verlangt Schadensersatz wegen Mängeln, die nach dem Kauf festgestellt wurden.
Die Schwierigkeit liegt in der Beweisführung, ob die Mängel bereits bei Übergabe des Wohnwagens vorhanden waren.
Das Gericht entschied, die Klage abzuweisen.
Das Gericht urteilte, dass die Klägerin ihre Beweislast für die Mängel nicht ausreichend erfüllt hat.
Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, wobei Sicherheitsleistungen durch die Parteien möglich sind.
Durch das Urteil wird klargestellt, dass Käufer von Gebrauchtwagen eine genaue und umfassende Mängelüberprüfung vor dem Kauf vornehmen sollten.
Ein vorheriger Gebrauchtwagencheck schützte die Käuferin in diesem Fall nicht vor später entdeckten Mängeln.
Das Urteil ermahnt Käufer von gebrauchten Fahrzeugen, vor Vertragsabschluss sorgfältig zu prüfen und ggf. zusätzliche Expertisen einzuholen.
Gebrauchtwagencheck schützt Käufer nicht vor Ärger um Mängel am Wohnwagen
Der Kauf eines Wohnwagens ist für viele Menschen ein Traum, der sich endlich erfüllt. Doch gerade bei gebrauchten Wohnwagen birgt der Kaufprozess einige Tücken. Häufig fallen nach dem Kauf unerwartete Mängel auf, die den Urlaubsgenuss schnell trüben können. Um dies zu verhindern, ist es wichtig, sich vor dem Kauf eines gebrauchten Wohnwagens gut zu informieren und einige wichtige Punkte zu beachten.
Eine[…]