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Ordnungsgeld wegen Zuwiderhandlung gegen Beschluss des Landesarbeitsgerichts

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Ordnungsgeld-Posse um Berliner Krankenhäuser: Das Landesarbeitsgericht hebt Strafe gegen Arbeitgeberin auf und sorgt für überraschende Wendung im Konflikt mit dem Betriebsrat. Was steckt hinter dem plötzlichen Rückzieher?


Das Wichtigste: Kurz & knapp

Es ging um die Verhängung eines Ordnungsgeldes gegen einen Arbeitgeber wegen Nichteinhaltung eines Gerichtsbeschlusses.
Der Arbeitgeber betrieb mehrere große Krankenhäuser in Berlin und hatte gegen einen Beschluss des Landesarbeitsgerichts verstoßen.
Die Schwierigkeit lag darin, dass der Arbeitgeber die Anweisungen des Gerichts nicht vollständig umgesetzt hatte.
Das Landesarbeitsgericht entschied, den Beschluss des Arbeitsgerichts Berlin, der ein Ordnungsgeld festsetzte, aufzuheben.
Das Gericht entschied so, weil es der Meinung war, dass der Antrag auf Festsetzung des Ordnungsgeldes nicht gerechtfertigt war.
Die Entscheidung des Gerichts hat Auswirkungen darauf, dass der Arbeitgeber kein Ordnungsgeld zahlen muss.
Es wird klargestellt, dass die Rechtsbeschwerde gegen diese Entscheidung nicht zugelassen wird.


Berliner Krankenhäuser im Ordnungsgeld-Streit: Gericht hebt Strafe gegen Arbeitgeberin auf
Ordnungsgelder sind ein Instrument, das Gerichte einsetzen, um die Durchsetzung ihrer Entscheidungen zu gewährleisten. Im Arbeitsrecht kommt dies insbesondere bei Nichteinhaltung von Beschlüssen des Landesarbeitsgerichts zum Tragen. Ein Unternehmen, das gegen einen solchen Beschluss verstößt, kann mit einem Ordnungsgeld belegt werden. Doch wann ist eine solche Sanktion rechtmäßig und wie hoch kann die Geldstrafe ausfallen?

Diese Fragen sind komplex und erfordern ein genaues Verständnis der rechtlichen Grundlagen. Zunächst ist es wichtig zu wissen, dass ein Ordnungsgeld nur dann verhängt werden kann, wenn der Beschluss des Landesarbeitsgerichts rechtskräftig ist und die Zuwiderhandlung bewusst oder fahrlässig erfolgte. Darübe[…]


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