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Getrenntleben der Eheleute trotz gemeinsamer Wohnung

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OLG Frankfurt bestätigt: Getrenntleben unter einem Dach ist möglich! Entscheidende Kriterien für die Anerkennung einer Trennung trotz gemeinsamer Wohnung wurden festgelegt. Ehepaar erstritt sich früheren Trennungszeitpunkt und damit weitreichende Folgen für Unterhalt und Zugewinnausgleich.


Das Wichtigste: Kurz & knapp

Es geht um das rechtliche Getrenntleben von Ehepartnern, die weiterhin in einer gemeinsamen Wohnung leben.
Der Zusammenhang besteht darin, dass das Getrenntleben nicht zwingend eine räumliche Trennung voraussetzt, sondern den Willen, die eheliche Lebensgemeinschaft zu beenden.
Die Schwierigkeiten liegen in der genauen Abgrenzung und dem Nachweis, dass die eheliche Gemeinschaft tatsächlich aufgehoben ist trotz des gemeinsamen Wohnens.
Das Gericht hat entschieden, dass der Antragsgegner der Antragstellerin detaillierte Auskunft über sein Trennungsvermögen zum Stichtag erteilen muss.
Das Gericht ist zu diesem Urteil gekommen, um eine faire Vermögensaufteilung und Klarheit über die finanziellen Verhältnisse sicherzustellen.
Die Auswirkungen betreffen die Transparenz in finanziellen Angelegenheiten und die künftige Vermögensverteilung zwischen den getrennt lebenden Ehepartnern.


Gericht erklärt Getrenntleben trotz gemeinsamer Wohnung für rechtlich zulässig
Das Getrenntleben von Ehepartnern ist ein komplexer Sachverhalt, der sich im Alltag oft schwierig gestaltet. Besonders knifflig wird es, wenn die Eheleute weiterhin unter einem Dach leben, aber getrennte Wege gehen möchten. Juristisch gesehen, ist es dabei wichtig zu verstehen, dass Getrenntleben nicht automatisch mit einer räumlichen Trennung identisch ist. Es geht vielmehr um den Willen der Ehepartner, die eheliche Lebensgemeinschaft dauerhaft zu beenden. Dieser Wille muss von außen erkennbar und eindeutig sein.

Oft stellt sich die Frage, welche äußeren Umstände ein gemeinsames Wohnen trotz Getrenntleben rechtfer[…]


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