Heimliche E-Mail-Schnüffelei am Arbeitsplatz führt zu erbittertem Rechtsstreit: Eine Mitarbeiterin verliert ihren Job wegen unbefugten Zugriffs auf die Postfächer ihrer Kollegen. Doch ist eine fristlose Kündigung wirklich gerechtfertigt? Die Gerichte sind sich uneinig.
Das Wichtigste: Kurz & knapp
Ein Arbeitgeber entließ einen Mitarbeiter fristlos mit der Begründung, dieser habe unberechtigt auf die E-Mail-Konten von Kollegen zugegriffen.
Der Fall wurde bis vor das Landesarbeitsgericht Köln gebracht, das die Berufung der Arbeitgeberin gegen das erstinstanzliche Urteil ablehnte.
Schwierigkeiten bestanden darin, ob der unberechtigte Zugriff ausreichend für eine fristlose Kündigung war.
Das Gericht entschied, dass der Zugriff auf die E-Mail-Konten von Arbeitskollegen ohne Zustimmung schwerwiegend ist.
Diese Entscheidung basierte darauf, dass der unbefugte Zugang das Vertrauensverhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber erheblich verletzt.
Die Auswirkungen dieses Urteils unterstreichen, dass unberechtigter E-Mail-Zugriff durch einen Mitarbeiter eine fristlose Kündigung rechtfertigen kann.
Heimliche Schnüffelei in Mitarbeiter-Emails rechtfertigt fristlose Kündigung
Unsere Arbeitswelt ist geprägt von digitaler Kommunikation. Emails und andere digitale Kanäle sind für die tägliche Arbeit unerlässlich. Damit verbunden ist die Frage, welche Rechte und Pflichten Arbeitnehmer und Arbeitgeber im Umgang mit digitalen Arbeitsmitteln haben. Gerade bei der Nutzung von Firmen-Email-Konten stellt sich die Frage, ob und unter welchen Umständen ein Arbeitgeber in die Privatsphäre seiner Mitarbeiter eingreifen darf.
Ein besonders brisanter Fall liegt vor, wenn ein Arbeitgeber o[…]