Hautärzte gewinnen Prozess um vermeintlichen Diagnoseirrtum bei Leberfleckuntersuchung. Kein Behandlungsfehler bei Untersuchung im Jahr 2018 festgestellt, urteilt das Oberlandesgericht Dresden und weist Berufung des Patienten ab. Patient muss nun für Kosten des Verfahrens aufkommen.
Das Wichtigste: Kurz & knapp
Es geht um Schadensersatzansprüche aus einer fehlerhaften Behandlung eines Leberflecks durch einen Hautarzt.
Der Kläger behauptet, dass die Untersuchung und Diagnose seines Leberflecks nicht ordnungsgemäß durchgeführt wurden.
Schwierigkeiten ergaben sich durch die vermeintlich falsche Diagnose und die darauf basierende unzureichende Behandlung.
Das Gericht entschied, die Berufung des Klägers gegen das vorherige Urteil abzuweisen.
Das Gericht legte dar, dass keine fehlerhafte Befunderhebung oder Diagnose nachzuweisen war.
Die Entscheidung bedeutet, dass der Kläger die Kosten des Verfahrens tragen muss und keine Schadensersatzansprüche durchsetzen konnte.
Die Revision gegen das Urteil wurde nicht zugelassen.
Die Auswirkungen sind, dass medizinische Behandlungsfehler detailliert und konkret nachgewiesen werden müssen, um Schadensersatzansprüche erfolgreich geltend zu machen.
Gerichtsurteil: Hautärzte nicht für angeblichen Diagnosefehler bei Leberfleckbehandlung haftbar
Leberflecken, auch bekannt als Muttermale, sind häufige Hautveränderungen, die meist harmlos sind. In seltenen Fällen können sie jedoch Hinweise auf Hautkrebs sein. Die korrekte Diagnose eines Leberflecks ist daher von großer Bedeutung. Kommt es zu einem Fehler bei der Befunderhebung oder der Diagnose, kann dies schwerwiegende Folgen haben. Ein sogenannter Diagnoseirrtum liegt dann vor, wenn der Arzt eine Krankheit falsch diagnostiziert oder den Befund falsch einschätzt. Ein Befunderhebungsfehler hingegen bezeichnet eine fehlerhafte oder unvollständige Untersuchung des Leberflecks.
Sowo[…]