Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Diagnoseirrtum und Befunderhebungsfehler in Bezug auf einen Leberfleck

Ganzen Artikel lesen auf: Medizinrechtsiegen.de

Hautärzte gewinnen Prozess um vermeintlichen Diagnoseirrtum bei Leberfleckuntersuchung. Kein Behandlungsfehler bei Untersuchung im Jahr 2018 festgestellt, urteilt das Oberlandesgericht Dresden und weist Berufung des Patienten ab. Patient muss nun für Kosten des Verfahrens aufkommen.


Das Wichtigste: Kurz & knapp

Es geht um Schadensersatzansprüche aus einer fehlerhaften Behandlung eines Leberflecks durch einen Hautarzt.
Der Kläger behauptet, dass die Untersuchung und Diagnose seines Leberflecks nicht ordnungsgemäß durchgeführt wurden.
Schwierigkeiten ergaben sich durch die vermeintlich falsche Diagnose und die darauf basierende unzureichende Behandlung.
Das Gericht entschied, die Berufung des Klägers gegen das vorherige Urteil abzuweisen.
Das Gericht legte dar, dass keine fehlerhafte Befunderhebung oder Diagnose nachzuweisen war.
Die Entscheidung bedeutet, dass der Kläger die Kosten des Verfahrens tragen muss und keine Schadensersatzansprüche durchsetzen konnte.
Die Revision gegen das Urteil wurde nicht zugelassen.
Die Auswirkungen sind, dass medizinische Behandlungsfehler detailliert und konkret nachgewiesen werden müssen, um Schadensersatzansprüche erfolgreich geltend zu machen.


Gerichtsurteil: Hautärzte nicht für angeblichen Diagnosefehler bei Leberfleckbehandlung haftbar
Leberflecken, auch bekannt als Muttermale, sind häufige Hautveränderungen, die meist harmlos sind. In seltenen Fällen können sie jedoch Hinweise auf Hautkrebs sein. Die korrekte Diagnose eines Leberflecks ist daher von großer Bedeutung. Kommt es zu einem Fehler bei der Befunderhebung oder der Diagnose, kann dies schwerwiegende Folgen haben. Ein sogenannter Diagnoseirrtum liegt dann vor, wenn der Arzt eine Krankheit falsch diagnostiziert oder den Befund falsch einschätzt. Ein Befunderhebungsfehler hingegen bezeichnet eine fehlerhafte oder unvollständige Untersuchung des Leberflecks.

Sowo[…]


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv