Nacherben machen Ärger: Teilungsversteigerung eines Grundstücks vor Gericht gestoppt, weil die Erben nicht gefragt wurden. Amtsgericht Mannheim stellt klar: Ohne Zustimmung der Nacherben geht nichts! Gericht gibt Antragstellerin letzte Chance, die fehlenden Zustimmungen einzuholen.
Das Wichtigste: Kurz & knapp
Es ging um die Anordnung einer Zwangsversteigerung zur Aufhebung einer Erbengemeinschaft.
Die Antragstellerin wollte ein gemeinsames Grundstück verkaufen, um den Erlös unter den Erben zu verteilen.
Eine Schwierigkeit bestand in der Zustimmung der Nacherben, die im Grundbuch eingetragen waren.
Das Gericht entschied, dass das Verfahren einstweilen eingestellt wird, bis die Zustimmung der Nacherben vorgelegt wird.
Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass ohne die Zustimmung der Nacherben keine rechtliche Grundlage für die Versteigerung besteht.
Die Frist zur Vorlage der Zustimmungserklärungen wurde bis zum 23.05.2024 gesetzt.
Sollte die Frist nicht eingehalten werden oder die Zustimmung nicht vorgelegt werden, wird das Verfahren aufgehoben.
Der Beschluss zur Beschlagnahme des Grundstücks bleibt bis zur Entscheidung über die Versteigerung bestehen.
Die Entscheidung zeigt die Relevanz der Nacherben im Rahmen von Erbengemeinschaften und deren Auflösung.
Ohne Zustimmung der Nacherben kann die Teilungsversteigerung rechtlich nicht durchgeführt werden.
Nacherben blockieren Zwangsversteigerung von Immobilie
Der Antrag auf Anordnung der Teilungsversteigerung ist ein komplexes Rechtsinstrument, das vor allem im Erbrecht eine wichtige Rolle spielt. Er dient dazu, ein gemeinsames Grundstück zu verkaufen und den Erlös unter den Erben zu verteilen, wenn die Erben sich über die weitere Nutzung des Grundstücks nicht einigen können oder wenn[…]