Ein Hausbesitzer aus Wuppertal streitet mit seiner Versicherung über die Regulierung von Schäden an seinem Bitumendach, die er auf einen Sturm zurückführt. Die Versicherung lehnt die Zahlung ab, da ein Gutachten die Schäden auf mangelnde Wartung und Verschleiß zurückführt. Nun hat das Landgericht Wuppertal entschieden, ob der Hausbesitzer Anspruch auf Schadensersatz hat. Zum vorliegenden Urteil Az.: 4 O 247/23 | | Hilfe anfordern
Das Wichtigste: Kurz & knapp
- Es ging um die Regulierung eines Sturmschadens an einem mit Bitumen gedeckten Dach.
- Der Kläger wollte, dass seine Wohngebäudeversicherung die Schäden abdeckt.
- Das Gericht stellte fest, dass solche Sturmschäden nur unter bestimmten Bedingungen von der Versicherung gedeckt sind.
- Ein zentrales Problem war, ob der Schaden auch bei einem robusteren Bitumendach entstanden wäre.
- Der Kläger konnte nicht nachweisen, dass das Dach den Qualitätsanforderungen der Versicherung entsprach.
- Daher entschied das Gericht, dass die Versicherung den Schaden nicht übernehmen muss.
- Das Urteil zeigt die Bedeutung der genauen Versicherungsbedingungen und der Anforderungen an die Dachqualität.
- Versicherungsnehmer müssen sicherstellen, dass ihr Dach den spezifischen Anforderungen der Police entspricht.
- Ein unzureichend robustes Dach kann zum Ausschluss der Versicherungsleistung führen.
Bitumendach-Schäden: Gericht weist Versicherungsanspruch zurück
Stürme sind ein unberechenbares Naturereignis, das erhebliche Schäden an Gebäuden verursachen kann. In solchen Fällen ist eine Wohngebäudeversicherung essenziell, um die finanziellen Folgen zu bewältigen. Doch die Frage, ob ein Sturmschaden durch die Versicherung abgedeckt wird, hängt von verschiedenen Faktoren ab, darunter auch die Beschaffenheit des Daches. Ein häufiges Material für Dacheindeckungen ist Bitumen. Doch Bitumen ist anfälliger für Schäden durch Sturm als zum Beispiel ein stabileres Dach aus Ziegeln. Auch bei Bitumen gibt es unterschiedliche Qualitätsstufen, die sich auf die Sturmbeständigkeit auswirken. Die Wohngebäudeversicherung greift oft nur dann ein, wenn ein Sturm einen Schaden am Dach verursacht hat, der auch durch ein hochwertiges, robustes Bitumendach entstanden wäre. Im Folgenden wollen wir uns mit einem konkreten Fall befassen, der die Komplexität des Themas Wohngebäudeversicherung und Sturmschaden an einem Bitumendach verdeutlicht. Streit mit Ihrer Versicherung um Sturmschäden? Wir helfen Ihnen! Ihre Versicherung verweigert die Zahlung nach einem Sturmschaden an Ihrem Dach? Sie sind sich unsicher, ob Sie rechtlich etwas dagegen tun können? Wir verstehen Ihre Frustration und bieten Ihnen eine unverbindliche Ersteinschätzung Ihres Falls an. Unsere Experten für Versicherungsrecht verfügen über langjährige Erfahrung und setzen sich für Ihre Rechte ein. Zögern Sie nicht, den ersten Schritt zu machen und uns zu kontaktieren. Wir helfen Ihnen, Ihre Ansprüche durchzusetzen. Ersteinschätzung anfordern
Der Fall vor Gericht
Streit um Sturmschaden an Bitumendach – Versicherer lehnt Regulierung ab
Der Fall dreht sich um einen Streit zwischen einem Hausbesitzer und seiner Wohngebäudeversicherung über die Regulierung eines möglichen Sturmschadens. Der Kläger meldete seiner Versicherung am 16. März 2023 einen Schaden an seinem Bitumendach, der angeblich durch einen Sturm verursacht wurde….