YouTube-Werbung lockt in teures Coaching: Kunde widerruft, Anbieter weigert sich – doch das Gericht gibt dem Verbraucher Recht und macht klare Ansagen für Online-Verträge!
Widerruf erfolgreich: Landgericht Landshut pfeift Coaching-Anbieter zurück und stärkt die Rechte der Verbraucher bei Online-Verträgen.
Das Wichtigste: Kurz & knapp
Es geht um einen Streitfall zur Rückzahlung nach Widerruf eines Coachingvertrags.
Der Kläger wurde durch Online-Werbung auf den Coachinganbieter aufmerksam.
Der Kläger zahlte für das Coaching „Digital Reselling – Einkommen auf Autopilot“.
Die Beklagte wurde verurteilt, dem Kläger fast 2.000 Euro samt Zinsen zu erstatten.
Das Gericht entscheid, dass der Beklagten keine weiteren Ansprüche in Höhe von fast 4.000 Euro zustehen.
Die Klage des Klägers hat das Gericht teils abgewiesen.
Die Beklagte trägt die gesamten Prozesskosten.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar unter bestimmten Sicherheitsleistungen.
Die rechtliche Würdigung drehte sich um das Widerrufsrecht des Klägers.
Das Gericht sah den Widerruf als rechtens an, da der Vertrag den Verbraucherschutzvorgaben nicht vollständig entsprach.
Kunden können Online-Coaching widerrufen – Gericht stärkt Verbraucherschutz
Coaching-Verträge sind in der heutigen Zeit immer beliebter. Sie versprechen, dass man mit der Hilfe eines erfahrenen Coaches persönliche Ziele erreichen und Herausforderungen bewältigen kann. Doch was passiert, wenn man mit dem Coaching unzufrieden ist und den Vertrag widerrufen möchte? Ist das überhaupt möglich und unter welchen Bedingungen?
Die Rechtslage zu Widerrufen von Coaching-Verträgen ist nicht immer eindeutig und kann für den Einzelnen verwirrend sein. Die Frage ist, ob ein Coaching-Vertrag im Sinne des Verbraucherschutzrechts ein Fernabsatzvertrag ist, der dem Kunden ein Widerrufsrecht einräumt. Dabei spielt die Art des Coa[…]