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Unfallversicherung – Wann liegt eine alkoholbedingte Bewusstseinsstörung vor?

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Nach einer Familienfeier stürzt eine 65-jährige Frau schwer und erleidet eine inkomplette Querschnittslähmung. Doch die Unfallversicherung verweigert die Leistung – war die Frau zum Zeitpunkt des Unfalls alkoholisiert? Ein hoher Blutalkoholwert von 1,98 Promille stellt den Versicherungsschutz infrage und führt zu einem Rechtsstreit um die Frage, ob eine alkoholbedingte Bewusstseinsstörung vorlag. Das Gericht muss entscheiden, ob der Alkoholkonsum der Frau den Versicherungsschutz ausschließt. Zum vorliegenden Urteil Az.: 4 U 2022/23 | | Hilfe anfordern

Das Wichtigste: Kurz & knapp

  • Das Urteil behandelt die Frage, ob die Unfallversicherung bei Unfällen leistet, die unter Alkoholeinfluss passiert sind.
  • Ein Kläger verlangt die Zahlung einer Invaliditätsleistung aus einer privaten Unfallversicherung für seine Ehefrau, die durch einen Unfall eine Querschnittslähmung erlitt.
  • Eine zentrale Schwierigkeit besteht darin, ob eine alkoholbedingte Bewusstseinsstörung vorlag, die den Unfall verursachte.
  • Das Gericht hat entschieden, die Berufung des Klägers zurückzuweisen.
  • Die Entscheidung basiert auf den Versicherungsbedingungen, die Unfälle unter Geistes- oder Bewusstseinsstörungen, einschließlich Trunkenheit, ausschließen.
  • In den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AUB 2000) ist festgelegt, dass kein Versicherungsschutz bei Unfällen unter Bewusstseinsstörungen besteht.
  • Das Gericht kam zu dem Schluss, dass eine alkoholbedingte Bewusstseinsstörung nach den Versicherungsbedingungen den Versicherungsschutz ausschließt.
  • Diese Entscheidung hat weitreichende Auswirkungen für Versicherungsnehmer, die bei Unfällen unter Alkoholeinfluss keinen Anspruch auf Leistungen haben könnten, wenn eine Bewusstseinsstörung vorliegt.
  • Die Berufung wurde aufgrund der klaren Versicherungsbedingungen und der Tatsache, dass der Unfall unter Alkoholeinfluss geschah, zurückgewiesen.
  • Versicherungsnehmer sollten sich der Klauseln ihres Versicherungsvertrags bewusst sein, insbesondere hinsichtlich des Ausschlusses bei Alkoholbeeinflussung.

Schwerer Sturz nach Familienfeier: Führt Alkoholeinfluss zum Wegfall des Unfallversicherungsschutzes?

Unfälle passieren, manchmal schneller als man denkt. Doch wie ist es, wenn der Unfall nicht nur durch äußere Umstände, sondern auch durch den eigenen Alkoholkonsum beeinflusst wurde? In solchen Fällen stellt sich oft die Frage, ob die Unfallversicherung leistet oder nicht. Grundlage dafür ist die Frage, ob eine alkoholbedingte Bewusstseinsstörung vorliegt, die den Unfallhergang maßgeblich beeinflusste. Ein Alkoholrausch kann die Reaktionsfähigkeit, das Urteilsvermögen und die Koordination beeinträchtigen. Dies kann zu eigenverschuldeten Unfällen führen, für die die Unfallversicherung unter Umständen nicht leistet. Gerichtliche Entscheidungen, die diese Problematik behandeln, sind daher von großer Bedeutung, um den jeweiligen Einzelfall zu beurteilen. Es geht dabei um die Frage, ob der Alkoholkonsum den Unfall direkt verursacht hat oder nur einen untergeordneten Einfluss hatte. Um diese und weitere Fragen zu beantworten, befassen wir uns im Folgenden mit einem konkreten Fall, der vor Gericht verhandelt wurde. Die Entscheidung des Gerichtes in diesem Fall gibt wichtige Hinweise darauf, wann eine alkoholbedingte Bewusstseinsstörung vorliegt und wie sie sich auf die Leistungen der Unfallversicherung auswirken kann. Versicherungsleistung verweigert wegen Alkoholkonsum? Wir helfen Ihnen weiter!…


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