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Schuldfähigkeit Angeklagter – unterbliebene Hinzuziehung eines psychiatrischen Sachverständigen

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Ein Autofahrer, verurteilt wegen Trunkenheitsfahrt ohne Führerschein, erhält eine zweite Chance vor Gericht. Der Grund: Das Oberlandesgericht Celle bemängelt die unterlassene Prüfung seiner Schuldfähigkeit durch das Landgericht Hildesheim. War der Angeklagte überhaupt in der Lage, die Konsequenzen seines Handelns zu überblicken? Ein psychiatrisches Gutachten soll nun Licht ins Dunkel bringen und könnte das Urteil komplett auf den Kopf stellen.


Das Wichtigste: Kurz & knapp

Ein Angeklagter wurde wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und Trunkenheit im Verkehr zu einer Freiheitsstrafe verurteilt.
Das Urteil wurde in der Berufung vor dem Landgericht Hildesheim bestätigt.
Der Angeklagte legte Revision ein mit der Begründung, dass ein psychiatrisches Gutachten zur Prüfung der Schuldfähigkeit unterblieben sei.
Das Oberlandesgericht Celle hob das Urteil auf und verwies die Sache zur erneuten Verhandlung an eine andere Kammer des Landgerichts Hildesheim zurück.
Das Landgericht hat es versäumt, einen psychiatrischen Sachverständigen zur Beurteilung der Schuldfähigkeit des Angeklagten hinzuzuziehen.
Das Fehlen dieses Gutachtens macht das Urteil rechtlich angreifbar.
Das Gericht entschied, dass dieser Mangel einer rechtlichen Überprüfung nicht standhalte.
Die Entscheidung zeigt die Wichtigkeit von psychiatrischen Gutachten bei Zweifeln an der Schuldfähigkeit.
Das Urteil hat zur Folge, dass der Fall neu verhandelt wird, wobei die Schuldfähigkeit nun geprüft werden darf.


Gericht zweifelt an Schuldfähigkeit bei Trunkenheitsfahrt ohne Führerschein
Die Frage der Schuldfähigkeit eines Angeklagten steht im Zentrum vieler Strafverfahren. Hierbei geht es darum, ob der Angeklagte zum Zeitpunkt der Tat in der Lage war, das Unrecht seiner Handlung einzusehen und nach dieser Einsicht zu handeln. Ist dies nicht der Fall, kann ihm die Tat nicht vorgeworfen werden, da er aufgr[…]


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