Ein Kraftfahrer verliert seinen Job und zieht vor Gericht. Er behauptet, er sei unrechtmäßig entlassen worden, doch der Arbeitgeber widerspricht. Jetzt entscheidet das Gericht: Bekommt der Kraftfahrer Prozesskostenhilfe für seinen Kampf um Gerechtigkeit?
Das Wichtigste: Kurz & knapp
Der Kläger war als Kraftfahrer beschäftigt und stritt mit dem Arbeitgeber darüber, ob er das Arbeitsverhältnis durch Eigenkündigung beendet hat.
Der Kläger behauptet, dass er nicht gekündigt habe und verlangt Feststellung der Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses sowie ausstehendes Gehalt.
Der Beklagte behauptet, der Kläger habe eigenmächtig gekündigt und habe ihn entsprechend abgemeldet.
Die Bewilligung der Prozesskostenhilfe hängt davon ab, ob die Klage hinreichende Erfolgsaussichten hat.
Das Gericht muss bei rechtsvernichtenden Einwendungen prüfen, ob die Einwendung eine realistische Aussicht auf Erfolg hat.
Das Arbeitsgericht Zwickau hatte die Prozesskostenhilfe abgelehnt, da es die Erfolgsaussichten der Klage als nicht hinreichend bewertete.
Der Kläger legte sofortige Beschwerde gegen diese Entscheidung ein.
Das Sächsische Landesarbeitsgericht bestätigte die Entscheidung des Arbeitsgerichts Zwickau und wies die Beschwerde zurück.
Das Gericht entschied, dass die Erfolgsaussichten der Klage nicht hinreichend sind, insbesondere wegen der unsicheren Beweislage zur angeblichen Eigenkündigung.
Die Entscheidung zeigt, wie wichtig eine sorgfältige Prüfung der Erfolgsaussichten durch das Gericht ist, bevor Prozesskostenhilfe bewilligt wird.
Gericht verweigert Kraftfahrer Prozesskostenhilfe für Kündigungsklage
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