Rasender Motorradfahrer trifft auf abbiegenden PKW: Wer trägt die Schuld? In einem tragischen Unfall am Ortsausgang von Wiemersdorf kollidierte ein Motorradfahrer, der die Geschwindigkeit massiv überschritt, mit einem linksabbiegenden PKW. Das Oberlandesgericht Schleswig-Holstein urteilte nun über die Haftungsverteilung in diesem komplexen Fall.
Das Wichtigste: Kurz & knapp
Das Urteil betrifft einen Verkehrsunfall zwischen einem Linksabbieger und einem vorfahrtsberechtigten Fahrzeug, das deutlich zu schnell unterwegs war.
Der Zusammenhang besteht darin, dass die Unfallursache nicht nur das Missachten der Vorfahrt durch den Linksabbieger, sondern auch die überhöhte Geschwindigkeit des anderen Fahrzeugs ist.
Schwierigkeit besteht darin, die genaue Haftungsverteilung aufgrund der beiden Faktoren (Missachtung der Vorfahrt und Geschwindigkeitsüberschreitung) zu bestimmen.
Vom Gericht wurde entschieden, dass die Beklagten gesamtschuldnerisch 50% des Schadens zu übernehmen haben.
Das Gericht führte an, dass die überhöhte Geschwindigkeit des vorfahrtsberechtigten Fahrzeugs zur Schwere des Unfalls beigetragen hat und daher eine Teilhaftung begründet ist.
Die Entscheidung bedeutet, dass beide Unfallbeteiligte zur Hälfte für den Schadensersatz verantwortlich sind, was sowohl Sach- als auch Personenschäden betrifft.
Diese Entscheidung verdeutlicht, dass selbst bei Vorfahrtsverletzungen die Geschwindigkeit des anderen Fahrzeugs eine entscheidende Rolle bei der Haftungsverteilung spielen kann.
Unter diesen Umständen wird die Verschuldensfrage oft detailliert analysiert, um eine gerechte Haftungsverteilung zu erreichen.
Diese Urteilsfindung bietet eine Orientierung für vergleichbare Fälle, wo exzessive Geschwindigkeit des vorfahrtsberechtigten Fahrzeugs eine Rolle spielt.
Die Auswirkungen sind, dass Betroffene in ähnlichen Situationen eine gerechtere Verteilung der Haftung erwarten können[…]