Quad-Klau endet vor Gericht: Falsche Angabe im Versicherungsantrag wird einem Mann zum Verhängnis, als er nach einem Diebstahl den Schaden bei seiner Versicherung geltend machen will. Doch das Oberlandesgericht Dresden lässt ihn abblitzen – und der Mann steht ohne Entschädigung da. Der Grund: Eine kleine Lüge mit großer Wirkung.
Das Wichtigste: Kurz & knapp
Der Kläger stritt mit der Versicherung über die Einstandspflicht bezüglich des Diebstahls eines Quads.
Das Quad war kaskoversichert mit einer Selbstbeteiligung.
Der Kläger hatte im Versicherungsantrag unvollständige oder falsche Angaben gemacht.
Der Kläger hatte das Quad über eine andere Person finanzieren lassen.
Die Versicherung verweigerte daraufhin die Leistung mit Verweis auf Obliegenheitsverletzungen.
Das Gericht entschied gegen den Kläger und blieb aufgrund der Verletzung von Obliegenheiten bei dieser Entscheidung.
Das Gericht argumentierte, dass falsche Angaben im Versicherungsantrag wesentliche Risiken verschleiern können.
Falsche Angaben können zur Verweigerung des Versicherungsschutzes führen.
Die Entscheidung des Gerichts betonte die Notwendigkeit wahrheitsgemäßer Angaben im Versicherungsantrag.
Die Auswirkungen sind eine Stärkung der Versicherungspraxis, Obliegenheitsverletzungen konsequent zu ahnden.
Versicherungsbetrug durch Falschauskunft: Quad-Diebstahl bringt Mann um Entschädigung
Falsche Angaben im Versicherungsantrag können Versicherungsschutz vollständig ausschließen. (Symbolfoto: nilket – 123rf.com)
Die Kaskoversicherung […]