Rechtsanwaltssozietät siegt vor Gericht: Erleichterte Grundbucheintragung für GbRs nach MoPeG. Wegfall der notariellen Beglaubigung sorgt für einfachere und kostengünstigere Verfahren. OLG Frankfurt stärkt Rechte nicht im Gesellschaftsregister eingetragener Gesellschaften.
Das Wichtigste: Kurz & knapp
Das Gericht beschäftigte sich mit der Frage der Grundbuchberichtigung nach dem Tod eines Gesellschafters in einer GbR.
Eine Rechtsanwaltssozietät beantragte die Austragung eines verstorbenen Gesellschafters aus dem Grundbuch.
Das Grundbuchamt forderte einen Nachweis der gesellschaftsvertraglichen Regelungen in notarieller Form.
Der Gesellschaftsvertrag war nur privatschriftlich vorgelegt worden und entsprach nicht den Anforderungen des Grundbuchamts.
Das Gericht hob die Zwischenverfügung des Grundbuchamts auf.
Die Entscheidung beruhte auf der Einschätzung, dass die privatschriftliche Vorlage des Gesellschaftsvertrags in diesem Fall ausreichend war.
Die Auswirkungen des Urteils beinhalten, dass privatschriftliche Gesellschaftsverträge in bestimmten Fällen für Grundbuchberichtigungen akzeptiert werden können.
Dies erleichtert zukünftig die Eintragung von Gesellschafteränderungen im Grundbuch für GbR.
Wegfall notarieller Beglaubigung: Erleichterungen für GbR-Gesellschafterwechsel im Grundbuch
Das Grundbuch ist ein zentrales Register im deutschen Rechtssystem und spiegelt die Eigentumsverhältnisse an Grundstücken wider. Für Unternehmen, insbesondere Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR), spielt das Grundbuch eine wichtige Rolle, da es die Rechtsfähigkeit und die Möglichkeit zur Begründung von Rechten an Immobilien beeinflusst. Mit dem Inkrafttreten des Modernisierungsgesetzes für das Personengesellschaftsrecht (MoPeG) im Jahr 2023 wurden zahlreiche Änderungen im Gesellschaftsrecht eingeführt, die auch Auswirkunge[…]