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Entgeltfortzahlungsansprüche bei Streit über bestehende Arbeitsunfähigkeit

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Kaufmännische Angestellte im Rechtsstreit mit Arbeitgeber: Nur teilweise Entgeltfortzahlung trotz Krankschreibung anerkannt. Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit der Klägerin führten zu gerichtlicher Auseinandersetzung. Landesarbeitsgericht Niedersachsen entscheidet über Anspruch auf Entgeltfortzahlung bei umstrittener Arbeitsunfähigkeit.


Das Wichtigste: Kurz & knapp

Der Fall betrifft den Streit über Entgeltansprüche einer Angestellten für den Monat Dezember 2022.
Die Angestellte war von ihrem Arbeitgeber als arbeitsunfähig abgemeldet, was zu einem Entgeltfortzahlungsstreit führte.
Der Arbeitgeber zweifelte die Arbeitsunfähigkeit der Angestellten an und verweigerte die Zahlung.
Das Landesarbeitsgericht Niedersachsen entschied zugunsten der Angestellten, dass der Arbeitgeber 1.013,00 € brutto nebst Zinsen zahlen muss.
Das Gericht entschied so, weil die Angestellte ihre Arbeitsunfähigkeit ordnungsgemäß gemeldet und nachgewiesen hatte.
Die Entscheidung beruht auf der Betrachtung des schriftlichen Arbeitsvertrages und der eingereichten Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen.
Der Streit wurde teilweise zugunsten des Arbeitgebers entschieden, jedoch musste er dennoch einen Großteil des geforderten Betrags zahlen.
Die Hälfte der Gerichtskosten tragen beide Parteien gleichermaßen.
Die Revision wurde nicht zugelassen, was die Entscheidung des Gerichts abschließend macht.
Diese Entscheidung verdeutlicht, dass eine korrekte Krankmeldung und ein gültiger Nachweis der Arbeitsunfähigkeit entscheidend für den Anspruch auf Entgeltfortzahlung sind.


Gerichtsurteil: Nur teilweise Entgeltfortzahlung trotz Krankschreibung
Wer kennt es nicht: Man[…]


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