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Cannabisfahrt – § 24a StVG – gesetzlicher Wirkungsgrenzwert von 3,5 ng/ml THC

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Amtsgericht Dortmund spricht Autofahrer frei, obwohl dieser unter Cannabiseinfluss stand. Neue wissenschaftliche Erkenntnisse zur Wirkung von THC stellen den bisherigen Grenzwert von 1 ng/ml in Frage und könnten weitreichende Folgen für die Bewertung von Cannabis-Fahrten haben. Das Gericht setzt einen neuen Maßstab und sorgt damit für Aufsehen in der Justiz.


Das Wichtigste: Kurz & knapp

Es ging um den Vorwurf, dass der Betroffene unter dem Einfluss von Cannabis ein Fahrzeug geführt habe.
Der Betroffene wurde angeklagt, § 24a StVG verletzt zu haben, da er mit einer THC-Konzentration im Blut gefahren sei.
Die Schwierigkeit lag darin, dass die gemessene THC-Konzentration knapp unter dem gesetzlichen Grenzwert lag.
Das Gericht entschied, den Betroffenen freizusprechen.
Der Freispruch erfolgte, weil die THC-Konzentration im Blut unter der festgelegten gesetzlichen Grenze lag.
Laut Gutachten des Sachverständigen wurde bestätigt, dass der THC-Wert unter dem erforderlichen Grenzwert war.
Der gesetzliche Grenzwert für THC im Blut ist entscheidend, um eine Ordnungswidrigkeit nach § 24a StVG nachzuweisen.
Diese Entscheidung zeigt die Bedeutung einer exakten Einhaltung des gesetzlichen Wirkungsgrenzwertes.
Die Staatskasse übernimmt die Kosten des Verfahrens und die Auslagen des Betroffenen.
Das Urteil verdeutlicht, dass selbst geringfügige Abweichungen vom Grenzwert zu einem Freispruch führen können.


Amtsgericht hebt THC-Grenzwert für Drogenfahrt an
Cannabis am Steuer ist ein Thema, das die Gesellschaft immer wieder beschäftigt. Viele Menschen sind sich der rechtlichen Folgen eines Cannabis-Konsums vor dem Autofahren nicht bewusst. Der Gesetzgeber hat daher den § 24a StVG eingeführt, der eine Grenze für die Konzentration von Tetrahydrocannabinol (THC) im Blut festlegt. Dieser sogenannte „Wirkungsgrenzwert“ liegt bei 3,5 Nanogramm pr[…]


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