Am 21. September 2016 verunglückte ein Mann auf dem Weg zur Arbeit schwer – doch die Berufsgenossenschaft lehnte die Anerkennung als Arbeitsunfall ab. Nun hat das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen entschieden, dass der Unfall nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung steht, da der Mann sich nicht an die Gründe für seine ungewöhnliche Fahrtroute erinnern konnte. Damit wird die Frage aufgeworfen, wie wichtig eine lückenlose Erinnerung für den Versicherungsschutz bei Arbeitsunfällen ist.
Das Wichtigste: Kurz & knapp
Es ging darum, ob ein Verkehrsunfall auf dem Weg zur Arbeit als Arbeitsunfall anerkannt wird.
Der Kläger erlitt einen Unfall auf dem Weg von seiner Wohnung zur Arbeit.
Schwierigkeit bestand darin, dass der Kläger sich nicht an den Unfallhergang und die Beweggründe für die gewählte Route erinnern konnte.
Das Gericht lehnte die Anerkennung des Unfalls als Arbeitsunfall ab.
Die Entscheidung basierte darauf, dass keine ausreichenden Beweise für den unmittelbaren Zusammenhang zwischen dem Unfall und dem Arbeitsweg vorlagen.
Die Auswirkungen bedeuten, dass der Kläger keinen Anspruch auf Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung hat.
Fehlende Erinnerung verhindert Anerkennung als Arbeitsunfall
Wer kennt es nicht: Man sitzt morgens im Auto, auf dem Weg zur Arbeit, und plötzlich passiert es – ein Unfall. Doch was passiert, wenn dieser Unfall während der Fahrt zur Arbeit passiert? Ist dies dann ein Arbeitsunfall? Diese Frage ist nicht immer einfach zu beantworten, denn die Rechtsprechung hat hier klare Grenzen gezogen. Um als Arbeitsunfall anerkannt zu werden, muss der Unfall auf dem Weg zur Arbeit passieren, aber auch in zeitlicher und örtlicher Nähe zum Arbeitsplatz liegen. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Unfall auf direktem Weg zum Arbeitsplatz geschieht oder ob man beispielsweise vorher noch einkaufen oder die Kinder in die Kita bringen muss[…]