Am 21. September 2016 verunglückte ein Mann auf dem Weg zur Arbeit schwer – doch die Berufsgenossenschaft lehnte die Anerkennung als Arbeitsunfall ab. Nun hat das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen entschieden, dass der Unfall nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung steht, da der Mann sich nicht an die Gründe für seine ungewöhnliche Fahrtroute erinnern konnte. Damit wird die Frage aufgeworfen, wie wichtig eine lückenlose Erinnerung für den Versicherungsschutz bei Arbeitsunfällen ist. Zum vorliegenden Urteil Az.: L 14 U 104/19 | | Hilfe anfordern
Das Wichtigste: Kurz & knapp
- Es ging darum, ob ein Verkehrsunfall auf dem Weg zur Arbeit als Arbeitsunfall anerkannt wird.
- Der Kläger erlitt einen Unfall auf dem Weg von seiner Wohnung zur Arbeit.
- Schwierigkeit bestand darin, dass der Kläger sich nicht an den Unfallhergang und die Beweggründe für die gewählte Route erinnern konnte.
- Das Gericht lehnte die Anerkennung des Unfalls als Arbeitsunfall ab.
- Die Entscheidung basierte darauf, dass keine ausreichenden Beweise für den unmittelbaren Zusammenhang zwischen dem Unfall und dem Arbeitsweg vorlagen.
- Die Auswirkungen bedeuten, dass der Kläger keinen Anspruch auf Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung hat.
Fehlende Erinnerung verhindert Anerkennung als Arbeitsunfall
Wer kennt es nicht: Man sitzt morgens im Auto, auf dem Weg zur Arbeit, und plötzlich passiert es – ein Unfall. Doch was passiert, wenn dieser Unfall während der Fahrt zur Arbeit passiert? Ist dies dann ein Arbeitsunfall? Diese Frage ist nicht immer einfach zu beantworten, denn die Rechtsprechung hat hier klare Grenzen gezogen. Um als Arbeitsunfall anerkannt zu werden, muss der Unfall auf dem Weg zur Arbeit passieren, aber auch in zeitlicher und örtlicher Nähe zum Arbeitsplatz liegen. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Unfall auf direktem Weg zum Arbeitsplatz geschieht oder ob man beispielsweise vorher noch einkaufen oder die Kinder in die Kita bringen musste. Wichtig ist, dass der Unfall in einem unmittelbaren Zusammenhang mit der Arbeit steht. Eine klare und eindeutige Abgrenzung ist jedoch schwierig, da die Rechtsprechung hier sehr differenziert urteilt. Im Folgenden werden wir ein konkretes Urteil genauer beleuchten und Sie mit den wichtigsten Kriterien zur Anerkennung eines Verkehrsunfalls auf dem Weg zur Arbeit als Arbeitsunfall vertraut machen. Ihr Unfall auf dem Weg zur Arbeit wurde nicht anerkannt? Wir helfen Ihnen weiter! Sie sind unsicher, ob Ihr Unfall auf dem Weg zur Arbeit als Arbeitsunfall gilt? Wir verstehen Ihre Sorgen und bieten Ihnen eine unverbindliche Ersteinschätzung Ihrer Situation an. Unsere Experten für Arbeitsrecht verfügen über langjährige Erfahrung und setzen sich für Ihre Rechte ein. Kontaktieren Sie uns noch heute und lassen Sie uns gemeinsam den besten Weg für Sie finden. Ersteinschätzung anfordern
Der Fall vor Gericht
Verkehrsunfall auf dem Weg zur Arbeit nicht als Arbeitsunfall anerkannt
Der Fall dreht sich um einen Verkehrsunfall, den der Kläger am 21. September 2016 gegen 6:20 Uhr auf dem Weg zu seiner Arbeitsstelle erlitt. Der Unfall ereignete sich, als der Kläger von der Bundesstraße J. nach links in die L. einbog und dabei mit einem entgegenkommenden Transporter kollidierte. Bei dem Zusammenstoß zog sich der Kläger mehrere Frakturen zu. Zum Zeitpunkt des Unfalls wohnte der Kläger in N. und war bei der Firma O. GmbH in P. beschäftigt. Die zentrale Frage in diesem Fall war, ob der Unfall als Arbeitsunfall bzw….