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Arbeitnehmerhaftung bei Schaden beim Rückwärtsfahren mit Firmenfahrzeug

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Beim Rückwärtsfahren mit dem Firmenwagen krachte es: Arbeitnehmer muss zahlen, bekommt aber auch Geld zurück! Das Landesarbeitsgericht Niedersachsen entschied in einem spannenden Fall, dass beide Seiten eine Teilschuld tragen und sich den Schaden teilen müssen.


Das Wichtigste: Kurz & knapp

Es ging um einen Schaden, der beim Rückwärtsfahren mit einem Firmenfahrzeug verursacht wurde.
Der Arbeitnehmer fuhr das Fahrzeug während seiner Arbeitszeit und verursachte dabei einen Unfall.
Schwierigkeit bestand in der Unterscheidung zwischen Betriebsgefahr und eigenem Verschulden des Arbeitnehmers.
Das Gericht entschied, dass der Arbeitnehmer teilweise haftet und statuierte einen Vergleich der Ansprüche.
Die Entscheidung basierte darauf, dass der Schaden nicht ausschließlich der Betriebsgefahr zuzurechnen war, sondern auch ein Verschulden des Arbeitnehmers vorlag.
Der Arbeitnehmer musste einen Teil des Schadens an den Arbeitgeber zurückzahlen.
Die Entscheidung klärt, dass Arbeitnehmer unter bestimmten Umständen für Schäden haften, auch wenn sie während der Arbeitszeit im Auftrag des Arbeitgebers handeln.
Dies zeigt, dass bei Fahrlässigkeit, insbesondere bei leicht vermeidbaren Unfällen, eine Haftung des Arbeitnehmers besteht.
Arbeitgeber und Arbeitnehmer müssen sich der möglichen Haftungsrisiken bewusst sein und entsprechende Vorsichtsmaßnahmen treffen.
Das Urteil verdeutlicht die Bedeutung der genauen Prüfung der Umstände und des jeweiligen Verschuldensgrads bei der Haftungsverteilung.


Firmenfahrzeug-Unfall: Gericht teilt Haftung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer auf
Wer mit einem Firmenfahrzeug unterwegs […]


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