Ein Ehepaar bucht eine Traumreise nach Portugal, doch die Vorfreude währt nur kurz: Nach einer plötzlichen Stornierung verlangt der Reiseveranstalter fast den gesamten Reisepreis als Stornogebühr. Ein Gericht bestätigt nun die Rechtmäßigkeit dieser hohen Forderung und lässt das Paar mit leeren Händen zurück.
Das Wichtigste: Kurz & knapp
Es ging um die Rückerstattung von Kosten nach der Stornierung einer gebuchten Reise nach Faro (Portugal) durch den Kläger.
Der Kläger hatte nach der Stornierung hohe Gebühren für die Reisestornierung auf sein Konto belastet bekommen.
Die Schwierigkeit lag daran, dass der Kläger die Stornogebühren für ungerechtfertigt hielt und auf Rückzahlung klagte.
Das Gericht entschied, dass die Klage des Reisenden abgewiesen wird.
Das Gericht begründete das Urteil mit der Rechtmäßigkeit der Stornogebühren und dass der Kläger die Geschäftsbedingungen akzeptiert hatte.
Die Entscheidung des Gerichts bedeutet, dass der Kläger die Kosten des Rechtsstreits tragen muss und keine Erstattung der Stornierungsgebühren erhält.
Diese Entscheidung zeigt, wie wichtig es ist, die Bedingungen eines Reisevertrages und die verbundenen Stornierungsregeln zu verstehen, bevor man eine Buchung vornimmt.
Für Reisende mit ähnlichen Problemen bedeutet dies, dass eine genaue Prüfung der Vertragsbedingungen unerlässlich ist, um mögliche hohe Stornogebühren zu vermeiden.
Gericht bestätigt hohe Stornogebühren für Pauschalreise nach Portugal
Wer kennt es nicht: Die lang ersehnte Reise ist gebucht, die Vorfreude steigt. Doch dann kommt es zu unvorhergesehenen Ereignissen, die eine Stornierung der Reise unumgänglich machen.