Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Verkehrsunfall durch Überholmanöver nach Kreisverkehr

Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de

Kollision nach Kreisverkehr – wer trägt die Schuld? Ein Motorradfahrer und ein Pkw-Fahrer geraten nach einem riskanten Überholmanöver aneinander. Das Landgericht Köln fällt ein überraschendes Urteil und weist dem Pkw-Fahrer eine deutlich höhere Mitschuld zu. Doch auch der Motorradfahrer muss für einen Teil des Schadens aufkommen.


Das Wichtigste: Kurz & knapp

Der Fall betrifft einen Verkehrsunfall, der durch ein Überholmanöver nach einem Kreisverkehr verursacht wurde.
Im Kreisverkehr ist es schwierig, die Fahrtrichtung anderer Fahrzeuge vorherzusehen, was häufig zu Unfällen führt.
Ein zentrales Problem war die Frage der Rechtmäßigkeit des Überholvorgangs und die Bestimmung der Schuldfrage.
Das Gericht entschied, dass die Beklagten als Gesamtschuldner für die Schadensersatzforderung des Klägers haften.
Die Entscheidung basiert darauf, dass das Überholen direkt nach einem Kreisverkehr ein erhöhtes Unfallrisiko birgt und die Beklagten dieses Risiko zu verantworten haben.
Die Beklagten müssen neben dem Hauptschaden auch die vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten des Klägers tragen.
Diese Entscheidung zeigt, dass Überholmanöver nach Kreisverkehren als besonders risikobehaftet betrachtet werden und im Falle eines Unfalls die Überholenden oft die Hauptschuld tragen.
Die Auswirkungen des Urteils sind, dass Verkehrsteilnehmer bei Überholmanövern nach Kreisverkehren besonders vorsichtig sein müssen, um Haftungsrisiken zu minimieren.


Wer trägt die Schuld nach Kreisverkehr-Unfall? – Gericht teilt Haftung auf
Der Straßenverkehr ist geprägt von komplexen Regeln und Vorschriften, die dazu dienen, die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten. Ein besonders heikles Thema ist das Überholen, da es mit einem erhöhten Unfallrisiko verbunden ist. Insbesondere der Überholvorgang nach einem Kreisverkehr stellt eine besondere Herausforderung dar, da die Übersichtlichke[…]


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv