Ein Pflegeheimzimmer ist kein sicherer Hafen, wenn die Miete ausbleibt: Das Landgericht Lübeck bestätigt die Räumung einer säumigen Bewohnerin. Über Monate hinweg hatte die Frau ihre Heimkosten nicht beglichen, trotz Mahnungen und Kündigungsandrohungen. Nun muss sie das Zimmer verlassen, ein Urteil mit Signalwirkung für andere säumige Zahler.
Das Wichtigste: Kurz & knapp
Im vorliegenden Fall geht es um die Räumung und Herausgabe eines Zimmers in einem Pflegeheim.
Die Klägerin ist die Trägerin des Pflegezentrums und hatte einen Heimvertrag mit der Beklagten geschlossen.
Die Schwierigkeiten entstanden, weil die Beklagte die vereinbarten Leistungsentgelte nicht vollständig zahlte.
Das Gericht entschied, dass die Beklagte das genutzte Einzelzimmer im Pflegezentrum räumen und an die Klägerin herausgeben muss.
Das Gericht argumentierte, dass die Nichtzahlung der Entgelte einen Verstoß gegen den Heimvertrag darstellte.
Diese Entscheidung wurde getroffen, um die vertraglichen Verpflichtungen durchzusetzen und die Interessen der Pflegeheimträgerin zu schützen.
Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits, was die Konsequenzen ihrer Vertragsverletzung unterstreicht.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, was bedeutet, dass es umgehend umgesetzt werden kann.
Für andere Bewohner bedeutet dies, dass eine Nichtzahlung der Entgelte auch in ihrem Fall zur Räumung führen kann.
Pflegeheim darf Mietzahlungsrückstände mit Räumungsklage durchsetzen
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