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Notarkostenberechnung bei Vertrag über Verlängerung eines Erbbaurechts

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Erbbaurechtsverlängerung führt zu unerwarteten Kosten: Das Oberlandesgericht Karlsruhe klärt auf, wie die Gebühren für notarielle Beurkundung bei komplexen Vertragsänderungen korrekt berechnet werden. Ein wegweisender Beschluss bringt Licht ins Dunkel der Notarkostenberechnung bei Erbbaurechtsverträgen und setzt neue Maßstäbe für Transparenz und Gerechtigkeit. Streit um Notarkosten bei Erbbaurechtsverlängerung: Das Oberlandesgericht Karlsruhe legt detaillierte Berechnungsmethode fest und sorgt für Klarheit bei komplexen Vertragsänderungen.


Das Wichtigste: Kurz & knapp

Das Urteil betrifft die Berechnung der Notarkosten bei der Verlängerung eines Erbbaurechts.
Im Zusammenhang steht ein Erbbaurechtsvertrag, der durch einen Nachtrag verlängert und inhaltlich geändert wurde.
Eine Schwierigkeit liegt in der komplexen Berechnung der Notarkosten, die von verschiedenen Faktoren wie dem Geschäftswert und der Art der Änderung abhängt.
Das Gericht entschied, dass der Kostenansatz durch den Kostenbeamten des Grundbuchamts neu vorgenommen werden muss.
Die Entscheidung basiert darauf, dass die ursprüngliche Kostenberechnung nicht den gesetzlichen Vorgaben entsprach.
Die Auswirkungen sind, dass die Beteiligten möglicherweise geringere Notarkosten zahlen müssen als ursprünglich veranschlagt.


Teure Erbbaurechtsverlängerung: Gericht präzisiert Notarkostenberechnung
Das Erbbaurecht ist ein komplexes Rechtsgebiet, das sich mit dem Recht eines Erbbauberechtigten befasst, auf einer fremden Grundstücksfläche ein Bauwerk zu errichten und dieses zu nutzen. Ein Erbbaurecht kann dabei auf eine bestimmte Zeit befristet sein oder unbefristet gewährt werden. Bei einer Verlängerung des Erbbaurechts entstehen regelmäßig Kosten, die der Notar berechnet. Diese Kosten richten sich nach dem Wert des Grundstückes, der Laufzeit des Erbbaurechts und der Komplexität des Vertrags. Die Höhe der Notarkosten ist gesetzl[…]


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