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Fahrerlaubnisentziehung – Trunkenheitsfahrt mit Fahrrad – Fahrrad nur geschoben

Ganzen Artikel lesen auf: Bussgeldsiegen.de

Ein Mann verliert seinen Führerschein, obwohl er sein Fahrrad nur geschoben hat – der Grund: Alkoholisierung. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof bestätigt die Rechtmäßigkeit des Fahrerlaubnisentzugs und sendet damit eine klare Botschaft zur Verkehrssicherheit. Auch vermeintlich harmlose Handlungen im Zusammenhang mit Alkohol können schwerwiegende Konsequenzen haben.


Das Wichtigste: Kurz & knapp

Gegenstand des Verfahrens war die Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Trunkenheitsfahrt mit dem Fahrrad.
Der Kläger hatte eine Fahrerlaubnis für mehrere Fahrzeugklassen und wurde beim betrunkenen Fahren mit einem Fahrrad erwischt.
Der Vorfall ereignete sich, als der Kläger an eine Tankstelle fuhr und dort durch aggressives Verhalten auffiel, woraufhin die Polizei gerufen wurde.
Das Verwaltungsgericht Ansbach entschied zunächst gegen den Kläger, was die Entziehung der Fahrerlaubnis betrifft.
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof revidierte die Entscheidung des Verwaltungsgerichts teilweise und entschied, dass die Klage des Klägers abgewiesen wird.
Der Kläger muss die Kosten des Berufungsverfahrens tragen; die Kosten des Klageverfahrens werden aufgeteilt.
Die Revision gegen dieses Urteil wurde nicht zugelassen.
Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass die Trunkenheitsfahrt auf dem Fahrrad eine erhebliche Verkehrsgefährdung darstellte.
Das Gericht sah die Entziehung der Fahrerlaubnis als gerechtfertigt an, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten.
Dieses Urteil unterstreicht, dass Fahrradfahren unter Alkoholeinfluss schwerwiegende rechtliche Konsequenzen, einschließlich der Entziehung der KFZ-Fahrerlaubnis, haben kann.


Führerscheinentzug trotz alkoholisiertem Fahrradschub


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