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Einsichtsrecht in nicht bei den Akten befindliche Messunterlagen – Reichweite

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Blitzer-Ärger vor Gericht: Autofahrer scheitert mit Kampf um geheime Messdaten. Nach einem Bußgeldbescheid wegen zu schnellen Fahrens zog ein Mann vor Gericht und verlangte Einblick in brisante Informationen über die verwendeten Geräte. Doch die Justiz blockte ab – jetzt ist das Urteil endgültig.


Das Wichtigste: Kurz & knapp

Der Fall betrifft eine fahrlässige Geschwindigkeitsüberschreitung, gemessen mit einem TraffiStar S330 Gerät.
Der Betroffene verlangte Einsicht in spezifische Messunterlagen und die Beteiligung privater Unternehmen.
Das Amtsgericht Freiburg lehnte diesen Antrag ab und verurteilte den Betroffenen zu einer Geldbuße.
Der Betroffene rügte die Verletzung des rechtlichen Gehörs und beantragte die Zulassung einer Rechtsbeschwerde.
Das Oberlandesgericht Karlsruhe wies den Antrag auf Zulassung der Rechtsbeschwerde und die Anhörungsrüge zurück.
Das Gericht entschied, da keine ausreichende Begründung vorlag, dass die Unterlagen für die Entscheidung unerlässlich waren.
Die Entscheidung unterstreicht die Abwägung zwischen dem Schutz sensibler Daten und dem Recht auf Einsicht zur fairen Verteidigung.
Für den Betroffenen bedeutet dies, dass die Chancen auf eine erfolgreiche Beschwerde ohne starke Begründung gering sind.
Gerichte setzen hohe Anforderungen an die Notwendigkeit der Einsichtnahme in nicht bei den Akten befindliche Unterlagen.


Geschwindigkeitsüberschreitung: Gericht verweigert Autofahrer Zugriff auf Messdaten
Jeder kennt das Gefühl, im Unklaren gelassen zu werden, wenn es um wichtige Informationen geht. In rechtlichen Auseinandersetzungen ist dies besonders frustrierend, denn oft sind es gerade die Details, die den entscheidenden Unterschied machen. Ein wichtiger Aspekt hierbei ist das Recht auf Einsicht in Beweismittel, insbesondere wenn es um technische Daten geht. Im F[…]


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