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Beschädigung Firmengebäude – Abzug neu für alt bei Bitumendach

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Versicherung muss zahlen: Gericht weist Abzug „neu für alt“ bei Dachreparatur zurück! Ein Firmengebäude mit beschädigtem Bitumendach wird zum Zankapfel zwischen Versicherer und Versicherungsnehmer. Das Oberlandesgericht Schleswig-Holstein stärkt nun die Rechte der Versicherten und stellt klar: Volle Kostenübernahme bei Reparatur – keine Abzüge, nur weil das Dach jetzt länger hält! Ein wegweisendes Urteil mit großer Bedeutung für alle Hausbesitzer und Unternehmer. Zum vorliegenden Urteil Az.: 7 U 150/23 | | Hilfe anfordern

Das Wichtigste: Kurz & knapp

  • Das Gericht befasste sich mit der Beschädigung eines Firmengebäudes, speziell eines Bitumendachs, durch Hagel.
  • Der zentrale Punkt war, ob und in welchem Umfang der Schadenersatz für die Erneuerung eines alten Dachs durch ein neues Dach gezahlt werden muss.
  • Schwierigkeit bestand darin, den Unterschied zwischen Wiederherstellungskosten und der Werterhöhung durch ein neues Dach zu bewerten.
  • Das Landgericht entschied, dass die Versicherung den vollen Schaden, abzüglich eines Abzugs für „neu für alt“, übernehmen muss.
  • Das Oberlandesgericht wies die Berufung der Beklagten als offensichtlich erfolglos zurück und stützte die Entscheidung des Landgerichts.
  • Grund für die Entscheidung war, dass die Rechtssache keine grundsätzliche Bedeutung hat und keine weitere Rechtsfortbildung nötig ist.
  • Die Entscheidung des Gerichts führt dazu, dass Versicherungen den Wertverlust eines beschädigten Bauteils nach Abzug für den Vorteil durch ein neues Bauteil ersetzen müssen.
  • Firmeninhaber können daher mit einer nur teilweisen Erstattung bei der Erneuerung alter Bauteile rechnen.
  • Diese Urteilsentscheidung betont die Notwendigkeit einer präzisen Bewertung des Schadens und der Vorteile durch den Ersatz neuer Bauteile.

Bitumendach beschädigt: Versicherer muss trotz Neuanschaffung vollen Schadenersatz zahlen

Die Beschädigung eines Firmengebäudes kann für den Eigentümer erhebliche finanzielle Folgen haben. Insbesondere dann, wenn es um Reparaturen an komplexen Bauteilen, wie zum Beispiel dem Dach, geht. Ein häufiges Problem in diesem Zusammenhang ist die Frage nach der Entschädigung für die Reparatur. Steht ein neues Dach zur Verfügung, das jedoch teurer ist als das alte, wird oft die Frage aufgeworfen, ob die Differenz zum Neuwert als Schadenersatz geltend gemacht werden kann. Dies hängt von verschiedenen Faktoren ab, unter anderem von der Art der Beschädigung, dem Alter des beschädigten Bauteils und den wirtschaftlichen Erwägungen. In der Regel ersetzt die Versicherung oder der Schädiger nicht den vollen Neuwert eines beschädigten Bauteils, sondern nur den Wertverlust, den der Eigentümer aufgrund der Beschädigung erleidet. Dieser Wertverlust wird unter Berücksichtigung des Alters des Bauteils und seiner Abnutzung ermittelt. In einem konkreten Fall, der demnächst beleuchtet wird, ging es um die Reparatur eines Bitumendaches, das durch Hagel beschädigt worden war. Dieser Fall soll uns zeigen, wie kompliziert die Sachlage bei der Berechnung des Schadensersatz für ein beschädigtes Firmengebäude sein kann. Ihr Bitumendach wurde beschädigt? Wir helfen Ihnen, Ihre Ansprüche durchzusetzen. Als erfahrene Kanzlei mit Spezialisierung auf Versicherungsrecht kennen wir die Tücken der Schadensregulierung. Lassen Sie sich von unberechtigten Abzügen nicht entmutigen. Kontaktieren Sie uns für eine unverbindliche Ersteinschätzung Ihres Falls. Wir prüfen Ihre Ansprüche und zeigen Ihnen, wie Sie zu Ihrem Recht kommen….


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