Kölner Gericht stärkt Arbeitnehmerrechte: Befristete Arbeitszeiterhöhung eines städtischen Angestellten für unwirksam erklärt. Der Fall wirft ein Schlaglicht auf die Problematik von Kettenbefristungen und den Schutz vor Missbrauch im Arbeitsrecht. Arbeitnehmer erhält Anspruch auf unbefristete Vollzeitstelle.
Das Wichtigste: Kurz & knapp
Der Fall dreht sich um die Rechtswirksamkeit der Befristung einer Arbeitszeiterhöhung.
Der Kläger, ein „Call Center Agent Bürgerdienste,“ ist seit 2020 bei einer Stadt beschäftigt.
Ursprünglich wurde ein Arbeitszeitumfang von etwa 25,33 Stunden pro Woche vereinbart.
Es wurde später eine unbefristete Arbeitszeit von 39 Stunden pro Woche festgestellt.
Das Gericht entschied, dass diese unbefristete Erhöhung der Arbeitszeit gültig ist.
Die Klage des Arbeitnehmers wurde in anderen Punkten abgewiesen.
Das Gericht stellte fest, dass die Beklagte die Prozesskosten tragen muss.
Die Bedeutung des Urteils liegt darin, dass eine unbefristete Erhöhung der Arbeitszeit ohne erneute Befristung des Arbeitsvertrags möglich ist.
Das Urteil zeigt, wie wichtig klare Arbeitsverträge und Absprachen über Arbeitszeiten sind.
Für Arbeitnehmer bedeutet das Urteil mehr Sicherheit und Klarheit hinsichtlich ihrer Arbeitszeiten und Rechte.
Städtischer Angestellter gewinnt Klage gegen befristete Arbeitszeiterhöhung
Die Befristung von Arbeitsverträgen ist ein gängiges Instrument in der Arbeitswelt. Doch was passiert, wenn der Arbeitgeber im Laufe der Befristung die Arbeitszeit des Arbeitnehmers erhöhen möchte? Ist eine solche Arbeitszeiterhöhung zulässig und wie ist sie rechtlich zu beurteilen?
Diese Frage ist nicht einfach zu beantworten, denn es gilt unterschiedliche Rechtsgrundlagen zu beachten und abzugleichen. So kann eine Erhöhung der Arbeitszeit im Rahmen der Befristung in manchen Fällen durchaus zulässig sein, wÃ[…]