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Annahmeverzugslohn – Anrechnung von Zwischenverdienst

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Nach fristloser Kündigung ihres Ausbildungsverhältnisses streitet eine junge Frau vor dem Arbeitsgericht Hamburg um den ihr zustehenden Annahmeverzugslohn. Der Arbeitgeber will ihren Zwischenverdienst über mehrere Monate verrechnen, doch das Gericht entscheidet zugunsten der Klägerin und stärkt damit die Rechte von Arbeitnehmern. Ein Urteil mit weitreichenden Folgen für die Abrechnung von Annahmeverzugslohn.


Das Wichtigste: Kurz & knapp

Es ging um die Zahlung von Annahmeverzugslohn an die Klägerin.
Die Klägerin war bis Ende April 2023 bei der Beklagten als Auszubildende beschäftigt.
Die Beklagte kündigte das Ausbildungsverhältnis fristlos im Juli 2022.
Die Parteien einigten sich im Kündigungsschutzprozess auf einen Vergleich.
Hauptschwierigkeit war die Anrechnung von Zwischenverdienst auf den Annahmeverzugslohn.
Das Gericht entschied, dass die Beklagte den offenen Betrag zu zahlen hat.
Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass der Vergleich die Zahlung von Annahmeverzugslohns vorsah.
Die Beklagte muss die gesamten Verfahrenskosten tragen.
Die Berufung wurde vom Gericht nicht zugelassen.
Die Entscheidung stärkt die Rechte von Arbeitnehmern im Zusammenhang mit Annahmeverzugslohn.


Fristlose Kündigung der Ausbildung: Gericht stärkt Ansprüche auf Annahmeverzugslohn
Der Annahmeverzugslohn ist ein wichtiger Schutzmechanismus für Arbeitnehmer, die nach Beendigung eines Arbeitsverhältnisses eine neue Stelle suchen. Er soll die Zeit des „Arbeitslosseins“ finanziell überbrücken und dem Arbeitnehmer während der Stellensuche ein möglichst gutes Auskommen ermöglichen. Der Annahmeverzugslohn steht dem Arbeitnehmer aber nur dann in voller Höhe zu, wenn er es tatsächlich unterlässt, eine neue Stelle anzunehmen. Kommt der Arbeitnehmer einer neuen Job-Möglichkeit nach, wird er in der Regel einen neuen Verdienst erzielen. Dieser muss[…]


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