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Zurückweisung Arbeitnehmerkündigung gemäß § 174 BGB – Vorlage Originalvollmacht

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Kündigungskampf um fehlende Originalvollmacht: Mitarbeiter klagt gegen Arbeitgeber, Gericht weist Klage ab – doch welche Rechte haben Arbeitnehmer bei Kündigung durch Vertreter?


Das Wichtigste: Kurz & knapp

Der Fall betrifft die Wirksamkeit zweier Kündigungen und die Anwendung von § 174 BGB.
Die Kündigungen wurden von einem Vertreter des Arbeitgebers ohne Vorlage der Originalvollmacht ausgesprochen.
Der Kläger zweifelte die Wirksamkeit der Kündigungen an, da keine Originalvollmacht vorgelegt wurde.
Das Gericht entschied, dass die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Aachen zurückgewiesen wird.
Die Entscheidung des Gerichts basierte darauf, dass die Regelungen in §§ 4 und 7 KSchG auch in diesem Fall Anwendung finden.
Das Gericht stellte fest, dass die Kündigungserklärung gemäß § 174 BGB zurückgewiesen werden darf, wenn die Originalvollmacht nicht vorgelegt wird.
Die Kosten des Berufungsverfahrens muss der Kläger tragen.
Die Auswirkungen des Urteils sind: Arbeitnehmer können eine Kündigung erfolgreich anfechten, wenn die notwendige Originalvollmacht des Vertreters nicht vorgelegt wird.
Das Urteil schafft Klarheit darüber, wann eine Kündigung aufgrund formaler Mängel unwirksam sein kann und stärkt die Rechte der Arbeitnehmer in solchen Situationen.
Die Revision des Urteils wurde nicht zugelassen.


Kündigung ohne Originalvollmacht: Wann Arbeitnehmer das Nachsehen haben
Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses ist ein delikater Vorgang, der sowohl für Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber mit weitreichenden Folgen verbunden ist. Dabei gelten strenge formale Anforderungen, um die Wirksamkeit einer Kündigung zu gewährleisten. Ein wichtiger Punkt ist die Vorlage der Originalvollmacht, wenn ein Vertreter des Arbeitgebers die Kündigung ausspricht. Im Falle einer Künd[…]


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