Zahnzusatzversicherung verweigert Leistung für fehlende Zähne – OLG Saarbrücken bestätigt Rechtmäßigkeit. Ein Versicherungsnehmer wollte für eine umfangreiche Zahnbehandlung Leistungen seiner Zahnzusatzversicherung in Anspruch nehmen, doch die Versicherung lehnte ab. Der Grund: Die betroffenen Zähne waren bei Abschluss des neuen Tarifs bereits nicht mehr vorhanden. Das Oberlandesgericht Saarbrücken hat nun entschieden, dass die Versicherung zu Recht die Leistung verweigert hat. Die Versicherungsbedingungen sehen vor, dass nur für bei Vertragsschluss vorhandene Zähne Leistungen erbracht werden. Zum vorliegenden Urteil Az.: 5 U 83/23 | | Hilfe anfordern
Das Wichtigste: Kurz & knapp
- Das Urteil betrifft eine Zahnzusatzversicherung, die finanzielle Leistungen für zahnmedizinische Behandlungen verspricht.
- Der Kläger hatte seit 2007 eine Zahnzusatzversicherung und wechselte 2020 in einen neuen Tarif, welcher Wartezeiten anrechnet.
- Schwierigkeiten entstanden durch die Änderungen im Vertrag und die Wartezeiten im neuen Tarif.
- Das Gericht entschied, die Klage des Versicherten abzuweisen.
- Die Entscheidung basierte auf der Vertragsklausel, die Wartezeiten vorsieht, und der Tatsache, dass diese korrekt angewendet wurden.
- Die Auswirkung der Entscheidung ist, dass der Versicherte keine Leistungen für die geplante Behandlung erhält.
- Das Urteil verdeutlicht die Bedeutung der Vertragsklauseln und Wartezeiten in Versicherungsbedingungen.
- Versicherten wird geraten, ihre Vertragsdokumente genau zu prüfen und eventuelle Änderungen kritisch zu hinterfragen.
OLG Saarbrücken bestätigt: Zahnzusatzversicherung muss nicht für fehlende Zähne zahlen
Zahnzusatzversicherungen versprechen finanzielle Unterstützung bei teuren Zahnersatzleistungen. Doch nicht selten stellen sich diese Versicherungen als „Fallstrick“ heraus, da Leistungen nur eingeschränkt oder gar nicht ausgezahlt werden. Versicherte ärgern sich über komplizierte Versicherungsbedingungen, unklare Leistungsbefristungen und unvorhersehbare Ausschlüsse. Manchmal werden Behandler von Versicherungen sogar gezwungen, für ihren Patienten einen günstigeren, aber qualitativ minderwertigen Zahnersatz zu wählen. Diese Entwicklung führt zu einem Vertrauensverlust bei Versicherten, die sich zunehmend unsicher über die Sinnhaftigkeit des Vertragsabschlusses fühlen. Doch wo liegen die Probleme genau? Welche Faktoren entscheiden darüber, ob die Zusatzversicherung tatsächlich die gewünschten Leistungen erbringt? Warum werden vermeintlich klare Versprechungen dann doch nicht eingelöst? Diese Fragen wollen wir im Folgenden näher beleuchten, um ein besseres Verständnis für die Fallstricke dieser Versicherungsart zu schaffen. Um diese Problematik besser zu verstehen, betrachten wir im Folgenden ein konkretes Gerichtsurteil, welches die Schwierigkeiten bei der Abwicklung eines Falles mit einer Zahnzusatzversicherung aufzeigt. Wurde Ihnen die Leistung Ihrer Zahnzusatzversicherung verweigert? Wir verstehen die Enttäuschung und Frustration, wenn Ihre Zahnzusatzversicherung nicht das hält, was sie verspricht. Unsere Kanzlei ist spezialisiert auf Versicherungsrecht und hat langjährige Erfahrung mit Fällen wie Ihrem. Vereinbaren Sie eine unverbindliche Ersteinschätzung, um Ihre rechtlichen Möglichkeiten zu besprechen und den besten Weg nach vorne zu finden. Ihr erster Schritt zur Gerechtigkeit beginnt mit einem Anruf….