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VOB-Vertrag – Auslegung einer Vereinbarung zur Nachlassgewährung

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Bauunternehmen siegt im Rechtsstreit um Restwerklohn für Lärmschutzwände: OLG Dresden weist Berufung des Auftraggebers zurück und spricht Firma vollen Betrag zu. Nachlass gilt nicht pauschal, sondern nur für bestimmte Leistungspositionen, urteilt das Gericht. Präzise Vertragsgestaltung ist entscheidend, betont das Gericht im wegweisenden Urteil für die Baupraxis. Zum vorliegenden Urteil Az.: 14 U 859/21 | | Hilfe anfordern

Das Wichtigste: Kurz & knapp

  • Der Kläger fordert Restwerklohn von der Beklagten aufgrund eines Bauvertrags, der die Errichtung von Lärmschutzwänden umfasst.
  • Der Vertrag beinhaltete die VOB/B, eine spezifische Regelung zur Abwicklung von Bauleistungen in Deutschland.
  • Die Beklagte lehnt die Zahlung ab und beruft sich auf die Auslegung einer Vereinbarung zur Nachlassgewährung aufgrund unvorhergesehener Umstände während der Bauphase.
  • Das Landgericht Dresden urteilte zugunsten des Klägers, was die Beklagte zur Zahlung verpflichtete.
  • In der Berufung bestätigte das OLG Dresden die Entscheidung des Landgerichts und wies die Berufung der Beklagten zurück.
  • Das Gericht stellte klar, dass die Bedingungen für einen Nachtragsanspruch vorlagen und somit der Kläger Anspruch auf Restwerklohn hat.
  • Die Entscheidung beruht auf der korrekten Auslegung der Vertragsklauseln und der Rechtsprechung zur VOB/B.
  • Die Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens und das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
  • Für die Praxis bedeutet dies, dass Auftragnehmer bei unvorhergesehenen Umständen, die zu zusätzlichen Leistungen führen, unter bestimmten Bedingungen einen Nachtragsanspruch geltend machen können.

Bauunternehmen gewinnt Rechtsstreit um Werklohn für Lärmschutzwände

Verträge im Bauwesen sind oft komplex und voller juristischer Fallstricke. Die VOB, die Verdingungsordnung für Bauleistungen, dient als Leitfaden für die Ausgestaltung von Bauverträgen und soll Rechtssicherheit für beide Seiten schaffen. Ein wichtiger Bestandteil der VOB ist die Regelung der Nachtragsgewährung. Diese Regelungen regeln, unter welchen Voraussetzungen der Auftragnehmer zusätzliche Leistungen vom Auftraggeber verlangen kann, wenn während der Bauphase unvorhergesehene Umstände eintreten. Dabei spielt die Auslegung von Vereinbarungen zur Nachlassgewährung eine zentrale Rolle. Welche konkreten Bedingungen müssen erfüllt sein, damit ein Auftragnehmer einen Nachtragsanspruch geltend machen kann? Ist der Auftraggeber verpflichtet, einen Nachtrag zu gewähren, wenn der Auftragnehmer aufgrund von unvorhergesehenen Umständen zusätzliche Leistungen erbringt? Diese Fragen werden in der Praxis immer wieder Gegenstand von Rechtsstreitigkeiten. Um diese Fragen zu klären, ist eine genaue Analyse der jeweiligen Vertragsklausel und der einschlägigen Rechtsprechung notwendig. Ein aktuelles Gerichtsurteil beschäftigt sich mit einem besonders interessanten Fall, der aufzeigt, welche Besonderheiten bei der Auslegung von Vereinbarungen zur Nachlassgewährung zu beachten sind. Unstimmigkeiten im Bauvertrag? Wir helfen Ihnen weiter! Stecken Sie in einem Rechtsstreit um Nachträge oder Auslegung von Vertragsklauseln fest? Unsere Kanzlei ist spezialisiert auf Baurecht und VOB-Verträge. Wir bieten Ihnen eine unverbindliche Ersteinschätzung Ihrer Situation an, um Ihre rechtlichen Möglichkeiten zu klären. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – der erste Schritt zur Lösung Ihres Problems….


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