Hausverbot für Dauergast: Wenn der Besuch zum Ärgernis wird, darf der Vermieter durchgreifen – doch wann ist das Hausrecht stärker als das Besuchsrecht? Das Landgericht Hamburg hat entschieden, dass wiederholte Störungen des Hausfriedens ein triftiger Grund für ein Hausverbot sein können. Ein Fall, der die Rechte von Mietern und Vermietern gleichermaßen betrifft. Zum vorliegenden Urteil Az.: 311 S 89/23 | | Hilfe anfordern
Das Wichtigste: Kurz & knapp
- Ein Vermieter kann einem Besucher ein Hausverbot erteilen, wenn der Hausfrieden gestört wurde.
- Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Amtsgerichts Hamburg-Altona wurde als unzulässig verworfen.
- Das Gericht entschied, dass die Berufung keine Aussicht auf Erfolg hat.
- Der Beklagtenvertreter konnte die notwendige Prozessvollmacht nicht nachweisen.
- Das Gericht stellte fest, dass die Störung des Hausfriedens eine legitime Grundlage für ein Hausverbot darstellt.
- Die Auswirkungen des Urteils verdeutlichen, dass Vermieter berechtigt sind, gegen Störungen energisch vorzugehen, um den Hausfrieden zu bewahren.
Wann Vermieter Besuchern Hausverbot erteilen dürfen – Gericht entscheidet
Jeder kennt das: Man lädt Freunde zu sich nach Hause ein und plötzlich droht der Besuch zum Problem. Vielleicht wird es zu laut, es kommt zu Streitigkeiten oder es entsteht ein anderer Ärger, der den Hausfrieden stört. In solchen Fällen fragen sich viele, wie weit die Rechte des Vermieters in Bezug auf Besucher des Mieters reichen. Kann der Vermieter Besuchern ein Hausverbot erteilen, und unter welchen Voraussetzungen ist dies erlaubt? Dies ist eine komplizierte Frage, die sich mit dem komplexen Thema des Hausfriedens und den Grenzen der Rechte von Mietern und Vermietern auseinandersetzt. Was bedeutet es genau, wenn der Hausfrieden gestört wird? Welche Maßnahmen kann der Vermieter in solchen Situationen ergreifen? Wir wollen im Folgenden einen konkreten Fall beleuchten, der sich mit dieser Frage auseinandersetzt. Hausrecht vs. Besuchsrecht: Wir helfen Ihnen, Klarheit zu schaffen. Sie sind unsicher, ob ein Hausverbot gegen Ihren Besuch rechtmäßig ist? Wir verstehen die Komplexität solcher Situationen. Mit unserer langjährigen Erfahrung im Mietrecht beraten wir Sie umfassend und unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihrer Rechte. Kontaktieren Sie uns für eine unverbindliche Ersteinschätzung Ihres Falls. Ihr Recht auf einen ungestörten Hausfrieden ist uns wichtig. Ersteinschätzung anfordern
Der Fall vor Gericht
Hausverbot für Besucher aufgrund von Störung des Hausfriedens zulässig
Im vorliegenden Fall ging es um einen Rechtsstreit zwischen einem Vermieter und einer Mieterin. Der Vermieter hatte einem regelmäßigen Besucher der Mieterin ein Hausverbot erteilt. Grund dafür war, dass der Besucher wiederholt den Hausfrieden gestört hatte. Die Mieterin wehrte sich gegen dieses Hausverbot und klagte dagegen. Das Amtsgericht Hamburg-Altona gab der Klage der Mieterin zunächst statt. Der Vermieter legte daraufhin Berufung beim Landgericht Hamburg ein. Im Kern des Rechtsstreits stand die Frage, ob und unter welchen Umständen ein Vermieter einem Besucher eines Mieters ein Hausverbot erteilen darf. Dies berührt das Spannungsfeld zwischen dem Hausrecht des Vermieters einerseits und dem Besuchsrecht des Mieters andererseits. Die rechtliche Herausforderung bestand darin, die Interessen beider Parteien gegeneinander abzuwägen….