Lieferverzögerungen bei Photovoltaik-Anlagen? Ein Detmolder Gericht spricht einem Kläger Tausende Euro zu, nachdem der Anbieter mit der Lieferung nicht hinterherkommt. Das Urteil könnte wegweisend für Verbraucher sein, die auf versprochene Solaranlagen warten.
Das Wichtigste: Kurz & knapp
Ein Verbraucher wollte von einem Vertrag über ein Photovoltaik-Paket mit Batteriespeicher zurücktreten.
Der Vertrag wurde im März 2022 geschlossen, die Beklagte sollte die Anlagen installieren.
Schwierigkeiten entstanden durch mangelhafte Leistungen, die zur Planungs- und Umsetzungsproblemen führten.
Das Gericht verurteilte die Beklagte zur Rückzahlung eines Teils des Kaufpreises sowie zur Zahlung der Rechtsverfolgungskosten.
Die Entscheidung erfolgte, weil die Beklagte ihren vertraglichen Verpflichtungen nicht nachgekommen war.
Das Gericht kam zu dem Schluss, dass die Beklagte in erheblichem Maß ihre Pflichten verletzte, was den Rücktritt rechtfertigte.
Für den Verbraucher bedeutet dies, dass Verträge, die nicht ordnungsgemäß erfüllt werden, grundsätzlich rückabgewickelt werden können.
Die Entscheidung stärkt die Position von Verbrauchern bei Vertragsstreitigkeiten, indem sie die Möglichkeit der Teilrückabwicklung unterstreicht.
Photovoltaik-Verträge: Kunden mit Recht auf Rückabwicklung bei Lieferproblemen
Photovoltaik-Anlagen erfreuen sich zunehmender Beliebtheit. Immer mehr Menschen entscheiden sich für die eigene Stromerzeugung und möchten so ihren Beitrag zur Energiewende leisten. Oftmals werden solche Anlagen im Rahmen eines Pakets erworben, welches neben der Anlage selbst auch die Installation und gegebenenfalls weitere Leistungen wie Finanzierung oder Wartung umfasst. Doch was passiert, wenn es bei der Planung oder Umsetzung des Projekts zu Problemen kommt? Kann der Vertrag über das Photovoltaik-Paket dann rückabgewickelt werden?
Der Gesetzgeber bietet verschiedene Mö[…]