Legionellen-Alarm im Mehrfamilienhaus: Mieter kürzen Miete, doch das Gericht pfeift sie zurück. Auch wenn die Nachbarn unter Bakterien leiden, heißt das noch lange nicht, dass man selbst weniger zahlen darf, urteilen die Richter. Ein wegweisendes Urteil mit Folgen für alle Mieter und Vermieter.
Das Wichtigste: Kurz & knapp
Es ging um die Frage, ob ein Legionellenbefall in anderen Wohnungen eines Mehrfamilienhauses einen Mietmangel für die eigene Wohnung darstellt.
Hintergrund des Falls war eine Mietminderung, die die Beklagten aufgrund des Legionellenbefalls vorgenommen hatten.
Schwierigkeiten ergaben sich, da die Beklagten argumentierten, dass der Legionellenbefall in anderen Wohnungen ihre eigene Gesundheit und Nutzung der Wohnung beeinträchtige.
Das Gericht entschied, dass ein solcher Legionellenbefall keinen Mietmangel für die eigene Wohnung darstellt.
Entscheidungsgrund des Gerichts war, dass der Mieter nur Anspruch auf die Funktionsfähigkeit der eigenen Wohnung hat, nicht auf die des gesamten Hauses.
Die Beklagten wurden verurteilt, den ausstehenden Mietzins zu zahlen und die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Auswirkung des Urteils: Mietminderungen wegen Legionellenbefalls in anderen Wohnungen sind nicht gerechtfertigt, wenn die eigene Wohnung nicht direkt betroffen ist.
Gericht sagt Nein: Legionellen in Nachbars Wohnung berechtigen nicht zur Mietkürzung
Legionellen sind Bakterien, die in Wasser vorkommen und bei unsachgemäßer Behandlung von Warmwasserleitungen eine Gefahr für die Gesundheit darstellen können. Besonders betroffen sind Menschen mit geschwächtem Immunsystem, Ältere und Kinder. In Wohnungen kann Legionellenbefall durch mangelnde Wartung der Wasserleitungen oder durch unzureichende Wassertemperatur entstehen. In der Jurisprudenz stellt sich die Frage, ob ein Legionellenbefall in anderen […]