Streit um Grundbucheintragung: Erhält ein Erbbauberechtigter ein Vorkaufsrecht, kann dies teuer werden. Das Oberlandesgericht München bestätigt in einem aktuellen Beschluss die Rechtmäßigkeit einer gesonderten Gebühr für die Eintragung eines solchen Vorkaufsrechts ins Grundbuch. Die Entscheidung sorgt für Aufsehen, da sie erhebliche finanzielle Auswirkungen auf Erbbauberechtigte und Grundstückseigentümer haben kann.
Das Wichtigste: Kurz & knapp
Es geht um die Frage der Kostenberechnung für die Grundbucheintragung eines Vorkaufsrechts zugunsten eines Erbbauberechtigten.
Der Zusammenhang besteht darin, dass eine GmbH einer anderen GmbH ein Erbbaurecht an einem Grundstück eingeräumt hat und hierfür auch ein Vorkaufsrecht vereinbart wurde.
Die Schwierigkeit liegt in der korrekten Berechnung der Eintragungskosten gemäß den gesetzlichen Bestimmungen.
Das Gericht hat entschieden, dass die Beschwerde bezüglich der angesetzten Kosten zurückgewiesen wird.
Das Gericht hat so entschieden, weil die Berechnung der Kosten gemäß den Vorschriften des GNotKG korrekt war.
Die Auswirkungen sind, dass die Kostenblechnung für Eintragungen im Grundbuch in Bezug auf Vorkaufsrechte an Erbbauberechtigte in ähnlichen Fällen bestätigt und rechtssicher bleibt.
Teure Vorkaufsrechte: OLG München bestätigt Gebühren für Erbbauberechtigte
Das Grundbuch ist das zentrale Register für Immobilien in Deutschland. Es enthält wichtige Informationen über das Eigentum an einem Grundstück, etwa wer der Eigentümer ist und welche Rechte an dem Grundstück bestehen. Ein klassischer Eintrag im Grundbuch betrifft die Eintragung des Eigentumsrechts. Ein weiteres wichtiges Recht, das im Grundbuch eingetragen werden kann, ist das Vorkaufsrecht. Dieses Recht ermöglicht es dem Inhaber, bei einem Verkauf des Grundstücks vorrangig zu kaufen. Doch wer kann ein Vorkaufsrecht geltend machen, und unter welchen Bedingungen?
Besonders im Fokus stehen dabei Fälle, in denen ein Erbbaurecht besteht. Ein Erbbaurecht erlaubt einem[…]