Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Fehlende handschriftliche Unterschrift auf Messprotokoll bei Geschwindigkeitsmessung

Ganzen Artikel lesen auf: Bussgeldsiegen.de

Blitzer erwischt Raser – Doch reicht das für eine Strafe? Ein spannender Fall vor dem Amtsgericht St. Ingbert zeigt, dass selbst bei eindeutiger Geschwindigkeitsüberschreitung formale Fehler am Messprotokoll über Schuld oder Unschuld entscheiden können.


Das Wichtigste: Kurz & knapp

Das Urteil betrifft eine Geschwindigkeitsübertretung von 24 km/h außerhalb einer geschlossenen Ortschaft.
Es handelt sich um ein standardisiertes Messverfahren zur Feststellung der Geschwindigkeitsüberschreitung.
Die Schwierigkeit liegt darin, dass das Messprotokoll keine handschriftliche Unterschrift des Messbeamten enthält.
Das Gericht entschied, den Antrag auf Zulassung der Rechtsbeschwerde als unbegründet zu verwerfen.
Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass die fehlende Unterschrift die Verlässlichkeit der Messung nicht beeinträchtigt.
Die Entscheidung beruht auf der Annahme, dass das standardisierte Messverfahren auch ohne Unterschrift als zuverlässig gilt.
Die Auswirkung dieses Urteils ist, dass Messprotokolle ohne Unterschrift weiterhin als Beweismittel verwendet werden können.
Für Betroffene bedeutet dies, dass Einwände gegen Geschwindigkeitsmessungen wegen fehlender Unterschriften meist erfolglos bleiben.
Die Entscheidung stärkt die Position von Behörden bei der Durchsetzung von Bußgeldern.


Fehlende Unterschrift auf Blitzerprotokoll: Reicht das für einen Freispruch?
Die Geschwindigkeitsmessung im Straßenverkehr ist ein wichtiger Bestandteil der Verkehrssicherheit. Die Polizei nutzt dabei häufig technische Hilfsmittel, um die Geschwindigkeit von Fahrzeugen zu kontrollieren. Bei der Verwendung von Messgeräten wie Laserpistolen oder stationären Blitzanlagen ist die korrekte Dokumentation der Messung essenziell. Ein wichtiger Bestandteil dieser Dokumentation ist das Messprotokoll. Dieses dient als Beweismitte[…]


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv