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Fehlende handschriftliche Unterschrift auf Messprotokoll bei Geschwindigkeitsmessung

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Blitzer erwischt Raser – Doch reicht das für eine Strafe? Ein spannender Fall vor dem Amtsgericht St. Ingbert zeigt, dass selbst bei eindeutiger Geschwindigkeitsüberschreitung formale Fehler am Messprotokoll über Schuld oder Unschuld entscheiden können. Zum vorliegenden Urteil Az.: 1 Ss (OWi) 12/24 | | Hilfe anfordern

Das Wichtigste: Kurz & knapp

  • Das Urteil betrifft eine Geschwindigkeitsübertretung von 24 km/h außerhalb einer geschlossenen Ortschaft.
  • Es handelt sich um ein standardisiertes Messverfahren zur Feststellung der Geschwindigkeitsüberschreitung.
  • Die Schwierigkeit liegt darin, dass das Messprotokoll keine handschriftliche Unterschrift des Messbeamten enthält.
  • Das Gericht entschied, den Antrag auf Zulassung der Rechtsbeschwerde als unbegründet zu verwerfen.
  • Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass die fehlende Unterschrift die Verlässlichkeit der Messung nicht beeinträchtigt.
  • Die Entscheidung beruht auf der Annahme, dass das standardisierte Messverfahren auch ohne Unterschrift als zuverlässig gilt.
  • Die Auswirkung dieses Urteils ist, dass Messprotokolle ohne Unterschrift weiterhin als Beweismittel verwendet werden können.
  • Für Betroffene bedeutet dies, dass Einwände gegen Geschwindigkeitsmessungen wegen fehlender Unterschriften meist erfolglos bleiben.
  • Die Entscheidung stärkt die Position von Behörden bei der Durchsetzung von Bußgeldern.

Fehlende Unterschrift auf Blitzerprotokoll: Reicht das für einen Freispruch?

Die Geschwindigkeitsmessung im Straßenverkehr ist ein wichtiger Bestandteil der Verkehrssicherheit. Die Polizei nutzt dabei häufig technische Hilfsmittel, um die Geschwindigkeit von Fahrzeugen zu kontrollieren. Bei der Verwendung von Messgeräten wie Laserpistolen oder stationären Blitzanlagen ist die korrekte Dokumentation der Messung essenziell. Ein wichtiger Bestandteil dieser Dokumentation ist das Messprotokoll. Dieses dient als Beweismittel im Falle einer Ordnungswidrigkeit oder eines Strafverfahrens. Besondere Bedeutung kommt dabei der handschriftlichen Unterschrift des Messenden auf dem Protokoll zu. Sie dient als Nachweis für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Messung sowie für die eigene Verantwortung des Messenden. Das Fehlen einer solchen Unterschrift kann in bestimmten Fällen zu juristischen Problemen führen. Es stellt sich die Frage, ob ein Messprotokoll ohne handschriftliche Unterschrift als Beweismittel im Verkehrsprozess zulässig ist. Ein aktueller Fall bietet einen interessanten Einblick in diese Problematik. Dieser Fall befasst sich mit einem Messprotokoll, auf dem die Unterschrift des Messbeamten fehlte. Die Frage ist, ob das Protokoll in diesem Fall als Beweismittel zugelassen werden kann. Unstimmigkeiten im Bußgeldbescheid? Wir helfen Ihnen weiter. Sie zweifeln an der Gültigkeit Ihres Bußgeldbescheids wegen eines Formfehlers? Als erfahrene Rechtsanwälte im Verkehrsrecht kennen wir die Feinheiten solcher Verfahren und können Ihnen eine fundierte Ersteinschätzung geben. Kontaktieren Sie uns für eine unverbindliche Beratung und erfahren Sie, wie wir Ihnen helfen können. Ihr Recht ist unsere Priorität. Ersteinschätzung anfordern

Der Fall vor Gericht


Fehlende Unterschrift auf Messprotokoll bei Geschwindigkeitsüberschreitung

Das Amtsgericht St. Ingbert hat in einem aktuellen Fall über die Rechtmäßigkeit eines Bußgeldbescheids wegen Geschwindigkeitsüberschreitung entschieden….


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