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Fahrerlaubnisneuerteilung nach Entziehung im Strafverfahren  – Alkoholmissbrauch

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Nach schwerer Trunkenheitsfahrt: Fahrerlaubnis bleibt entzogen – Gericht bestätigt Zweifel an Fahreignung. Bayerischer Verwaltungsgerichtshof weist Berufung eines Autofahrers ab, der nach Alkoholfahrt mit 1,87 Promille vergeblich um seine Fahrerlaubnis kämpfte. Behörden und Gerichte sehen seine Fahreignung nach wie vor als nicht gegeben an.


Das Wichtigste: Kurz & knapp

Der Fall betrifft die Versagung der Neuerteilung der Fahrerlaubnis nach einem Entzug aufgrund Trunkenheit im Verkehr.
Der Kläger wurde wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr rechtskräftig verurteilt und ihm wurde die Fahrerlaubnis entzogen.
Der Kläger suchte die Neuerteilung der Fahrerlaubnis, die ihm zuletzt am 7. Dezember 2017 erteilt worden war.
Die Schwierigkeiten lagen im hohen Atemalkohol- und Blutalkoholwert des Klägers.
Das Gericht lehnte den Antrag auf Zulassung der Berufung ab.
Das Gericht entschied so, da die rechtlichen Voraussetzungen für eine Berufung nicht erfüllt waren.
Der Kläger muss die Kosten des Zulassungsverfahrens tragen.
Das Urteil hat zur Folge, dass die ursprüngliche Entscheidung bestehen bleibt und der Kläger die Fahrerlaubnis nicht zurückerhält.
Weitere Voraussetzung für eine Neuerteilung wären medizinisch-psychologische Überprüfungen gewesen.
Die Versagung zeigt die strengen Anforderungen an die Wiedererlangung der Fahrerlaubnis nach Alkoholmissbrauch.


Gericht bestätigt: Fahrerlaubnis nach Alkohol-Exzess bleibt entzogen
Der Verlust der Fahrerlaubnis ist für viele Menschen ein einschneidendes Erlebnis. Neben den unmittelbaren Folgen wie dem Verlust der Mobilität kann die Entziehung der Fahrerlaubnis auch zu schwerwiegenden beruflichen und privaten Problemen führen. Im Strafverfahren wird die Fahrerlaubnis häufig entzogen, wenn der Betroffene wegen einer Verkehrsstraftat verurteilt wird, insbesondere bei Alkohol am Steuer. In solchen FÃ[…]


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