Vier Geschwindigkeitsverstöße in zwei Jahren kosten einen Autofahrer seinen Führerschein – und das Verwaltungsgericht München bestätigt die Entscheidung der Behörden. Trotz des noch nicht erreichten Punktestands im Fahreignungsregister wertete das Gericht die wiederholten Verstöße als Indiz für eine mangelnde Fahreignung und stellte die Verkehrssicherheit in den Vordergrund. Der Fall zeigt, wie konsequent Behörden und Gerichte gegen Raser vorgehen, um mögliche Gefahren im Straßenverkehr frühzeitig einzudämmen.
Das Wichtigste: Kurz & knapp
Es geht um die Entziehung der Fahrerlaubnis des Klägers aufgrund mehrfacher Verkehrsverstöße.
Der Kläger hat im Fahreignungsregister Punkte gesammelt, die zur Überprüfung seiner Fahreignung führten.
Die Schwierigkeit liegt darin, ob die Anzahl und Schwere der Verstöße den Entzug der Fahrerlaubnis rechtfertigen.
Das Gericht hat entschieden, die Klage des Klägers abzuweisen.
Der Kläger muss somit die Kosten des Verfahrens tragen und seine Fahrerlaubnis bleibt entzogen.
Die Entscheidung basiert auf der Rechtslage, dass bei einer bestimmten Punktzahl im Fahreignungsregister eine Fahrerlaubnis entzogen werden kann.
Dies hat zur Folge, dass der Kläger seine Mobilität verliert und sich möglicher weiterer rechtlicher Schritte bewusst werden muss.
Gericht bestätigt Führerscheinentzug nach vier Rasern-Vergehen
Die Fahrerlaubnis ist für viele Menschen ein unverzichtbarer Bestandteil ihres Alltags. Die Freiheit, sich mit dem eigenen Auto zu bewegen, ist ein wichtiges Gut. Doch wer gegen die Regeln des Straßenverkehrs verstößt, riskiert den Verlust dieser Freiheit. In Deutschland kann die Fahrerlaubnis entzogen werden, wenn ein Rechtskraft erwachsenes Urteil aufgrund einer Ordnungswidrigkeit oder einer Straftat vorliegt. Dabei ist es nicht nur wichtig zu wissen, welche Vergehen zum Entzug der Fahrerlaubnis führen können, sondern au[…]