Düsseldorf: Gericht bestätigt Führerscheinentzug wegen Aggressionspotenzial – Autofahrer scheitert mit Eilantrag. Aggressivität im Straßenverkehr führt zu Fahreignungszweifel und Entziehung der Fahrerlaubnis. Gericht sieht öffentliches Interesse an Verkehrssicherheit als vorrangig.
Das Wichtigste: Kurz & knapp
Das Gericht hat einen Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung einer Klage gegen die Entziehung der Fahrerlaubnis abgelehnt.
Hintergrund des Falls ist die Entziehung der Fahrerlaubnis wegen eines hohen Aggressionspotenzials des Antragstellers.
Der Antragsteller wendet sich gegen eine Ordnungsverfügung, die neben der Entziehung der Fahrerlaubnis auch die Abgabe des Führerscheins und die Androhung eines Zwangsgeldes umfasst.
Schwierigkeit besteht darin, dass der Antragsteller nachweisen muss, dass sein privates Interesse die öffentlichen Sicherheitsinteressen überwiegt.
Das Gericht entschied, dass die sofortige Vollziehung der Behörde Vorrang habe, da ein hohes Aggressionspotenzial eine erhebliche Gefahr für die öffentliche Sicherheit darstellt.
Entscheidung begründet sich darin, dass die Prognose der zukünftigen Verhaltensweise des Antragstellers als negativ eingeschätzt wurde.
Diese Entscheidung hat zur Folge, dass der Antragsteller seinen Führerschein umgehend abgeben muss und keine aufschiebende Wirkung seiner Klage erhält.
Führerscheinentzug wegen Aggressivität – Gericht bestätigt Entscheidung
Der Verlust der Fahrerlaubnis ist ein schwerwiegender Eingriff in die persönliche Freiheit. In vielen Fällen liegt der Grund für diesen Schritt jedoch nicht in einem Verkehrsvergehen, sondern in der Feststellung eines hohen Aggressionspotenzials. Die Rechtsprechung geht davon aus, dass Personen mit einem hohen Aggressionspotential eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit im Straßenverkehr darstel[…]