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Cyber-Versicherung – Versicherungsvertrag nach Invitatiomodell

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Ransomware-Angriff legt norddeutschen Großhändler lahm – doch die Cyber-Versicherung zahlt nicht! Ein Kieler Gericht weist die Klage des Unternehmens ab und stellt klar: Falsche Angaben im Versicherungsantrag können fatale Folgen haben. War der Großhändler selbst schuld an der Misere?


Das Wichtigste: Kurz & knapp

Es geht um eine Klage im Zusammenhang mit einer Cyber-Versicherung, bei der das Invitatiomodell genutzt wurde.
Die Klägerin ist ein in Norddeutschland ansässiger Großhandel mit mehreren Standorten und einem Online-Bestellsystem für gewerbliche Kunden.
Schwierigkeiten entstanden durch die konkrete Ausgestaltung und den Abschluss des Cyber-Versicherungsvertrags nach dem Invitatiomodell.
Das Gericht hat die Klage der Klägerin abgewiesen.
Das Gericht entschied so, weil es keine ausreichenden Gründe für eine Haftung der Beklagten sah.
Die abgewiesene Klage bedeutet, dass der bestehende Versicherungsvertrag im rechtlichen Sinne nicht beanstandet wurde.
Für Versicherungsnehmer ist es wichtig zu verstehen, dass der Vertrag erst mit der Rücksendung des unterzeichneten Antrags zustande kommt.
Die praktischen Auswirkungen betreffen die Klarheit darüber, wann und wie der Versicherungsschutz aktiviert wird.
Unternehmen sollten sich der spezifischen Bedingungen im Invitatiomodell bewusst sein, um ihre Rechte und Pflichten zu kennen.


Cyber-Versicherung verweigert Leistung nach Ransomware-Angriff
Cyber-Versicherungen gewinnen in der heutigen Zeit, in der Cyberangriffe immer häufiger und komplexer werden, stetig an Bedeutung. Sie bieten Unternehmen und Privatpersonen Schutz vor den finanziellen Folgen von Datendiebstahl, Hackerangriffen und anderen Cyberbedrohungen. Ein wichtiger Teil der Cyber-Versicherung ist der Versicherungsvertrag, der die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien festlegt.

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