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Beweisfragen an Sachverständigen müssen nicht vor-formuliert werden

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Opfer von brutaler Attacke erkämpft sich vor Gericht das Recht auf Begutachtung seiner Verletzungen, ohne detaillierte Fragen vorab formulieren zu müssen. Oberlandesgericht Köln stärkt Rechte von Geschädigten im Kampf um Schadensersatz und Schmerzensgeld. Gericht lockert Formalitäten, um Zugang zur Beweiserhebung zu erleichtern.


Das Wichtigste: Kurz & knapp

Das Urteil klärt, dass Beweisfragen an Sachverständige im Gerichtsverfahren nicht vorformuliert werden müssen.
Verfahren: Der Antragsteller wollte Prozesskostenhilfe für ein selbständiges Beweisverfahren beantragen.
Hintergrund: Dem Antragsteller wurde körperlicher Schaden durch den Antragsgegner zugefügt, wofür er nun Schadenersatz und Schmerzensgeld forderte.
Schwierigkeit: Die ursprüngliche Frage war, ob die Beweisfragen an den Sachverständigen vorformuliert werden müssten, was potenziell die Verteidigungsrechte einschränken könnte.
Gerichtsentscheidung: Das Gericht hat beschlossen, dass Beweisfragen nicht vorformuliert werden müssen.
Begründung: Diese Entscheidung stützt sich auf die freie Beweiswürdigung, die den Richtern die Freiheit gibt, die Bedeutung und Gewichtung der vorgelegten Beweise selbst zu beurteilen.
Rechte der Parteien: Die Entscheidung berücksichtigt die Rechte der Parteien, sich im Verfahren umfassend verteidigen zu können.
Auswirkungen: Parteien in Verfahren müssen sich keine Sorgen machen, dass ihre Fragen an Sachverständige durch vorformulierte Vorgaben eingeschränkt werden.
Erleichterung: Dies erleichtert es den Parteien, flexibel und spezifisch auf die Entwicklungen im Verfahren zu reagieren.


Gericht erleichtert Zugang zu Beweiserhebung durch Sachverständige
Im deutschen Rechtssystem spielen Sachverständige eine wichtig[…]


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