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Grundstücksbelastung mit Finanzierungsgrundschuld aufgrund transmortaler Vollmacht

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Streit um Millionen-Grundschuld: Transmortale Vollmacht ermöglicht Belastung eines Hamburger Grundstücks auch nach dem Tod des Eigentümers. Oberlandesgericht Hamburg bestätigt Wirksamkeit der Vollmacht und weist Grundbuchamt an, Eintragung erneut zu prüfen. Fall wirft grundlegende Fragen zu Erb- und Grundbuchrecht auf und hat weitreichende Auswirkungen für Grundstückseigentümer und Erben. Zum vorliegenden Urteil Az.: 13 W 162/21 | | Hilfe anfordern

Das Wichtigste: Kurz & knapp

  • Es geht um die Belastung eines Grundstücks mit einer Finanzierungsgrundschuld, die aufgrund einer transmortalen Vollmacht vorgenommen wurde.
  • Das Grundstück gehörte einem verstorbenen Erblasser, dessen Erben in Bezug auf die Grundschuld betroffen sind.
  • Schwierigkeiten entstanden durch die notariell beglaubigte Generalvollmacht, die auch nach dem Tod des Erblassers gültig bleiben sollte.
  • Das Gericht entschied, dass das Grundbuchamt den ursprünglichen Antrag auf Eintragung der Grundschuld erneut prüfen muss.
  • Diese Entscheidung basierte darauf, dass die Vollmacht ausdrücklich festlegte, dass sie über den Tod hinaus gültig bleibt.
  • Die Entscheidung des Gerichts hat zur Folge, dass solche transmortalen Vollmachten auch weiterhin Beachtung finden und gültig bleiben können.

Transmortale Vollmacht ermöglicht Grundstücksbelastung nach Eigentümertod

Wer ein Grundstück erwirbt, geht meist davon aus, dass es frei von Belastungen ist. Doch nicht selten finden sich im Grundbuch Eintragungen, die den Wert des Grundstücks schmälern oder die Nutzung einschränken können. Eine häufig anzutreffende Belastung sind sogenannte Finanzierungsgrundschulden. Diese werden vom Kreditgeber im Grundbuch eingetragen, um seine Forderungen gegenüber dem Grundstückseigentümer zu sichern. Doch auch nach dem Tod des ursprünglichen Eigentümers können solche Belastungen bestehen bleiben, insbesondere dann, wenn eine transmortale Vollmacht vorliegt. Eine transmortale Vollmacht ist eine Vollmacht, die auch nach dem Tod des Vollmachtgebers weiterhin gültig bleibt. Solche Vollmachten werden oft im Familienrecht eingesetzt, um den Nachlass zu regeln, beispielsweise zur Übertragung von Grundstücken. Die Rechtslage in Bezug auf die Gültigkeit von transmortalen Vollmachten und die Fortgeltung von Finanzierungsgrundschulden ist komplex und wird von den Gerichten regelmäßig neu bewertet. In einem aktuellen Gerichtsfall wurde nun ein Musterfall zur Klärung dieser Frage behandelt…

Der Fall vor Gericht


Grundstücksbelastung mit Finanzierungsgrundschuld nach Tod des Eigentümers

Der Fall, der vom Oberlandesgericht Hamburg entschieden wurde, befasst sich mit einer komplexen erbrechtlichen und grundbuchrechtlichen Fragestellung. Im Kern geht es darum, ob eine Grundstücksbelastung nach dem Tod des Eigentümers noch wirksam vorgenommen werden kann, wenn dieser zu Lebzeiten eine entsprechende Vollmacht erteilt hatte. Der verstorbene Herr K. hatte der Beteiligten zu 1 im Jahr 2006 eine notarielle Generalvollmacht erteilt. Diese Vollmacht sollte ausdrücklich über seinen Tod hinaus gelten, was als transmortale Vollmacht bezeichnet wird. Nach dem Ableben von Herrn K. im Jahr 2020 nutzte die Bevollmächtigte diese Vollmacht, um den Beteiligten zu 2 zu ermächtigen, das zum Nachlass gehörende Grundstück in der Karolinenstraße in Hamburg-St. Pauli mit Grundpfandrechten bis zu einer Höhe von 4 Millionen Euro zu belasten….


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