Streit um Millionen-Grundschuld: Transmortale Vollmacht ermöglicht Belastung eines Hamburger Grundstücks auch nach dem Tod des Eigentümers. Oberlandesgericht Hamburg bestätigt Wirksamkeit der Vollmacht und weist Grundbuchamt an, Eintragung erneut zu prüfen. Fall wirft grundlegende Fragen zu Erb- und Grundbuchrecht auf und hat weitreichende Auswirkungen für Grundstückseigentümer und Erben.
Das Wichtigste: Kurz & knapp
Es geht um die Belastung eines Grundstücks mit einer Finanzierungsgrundschuld, die aufgrund einer transmortalen Vollmacht vorgenommen wurde.
Das Grundstück gehörte einem verstorbenen Erblasser, dessen Erben in Bezug auf die Grundschuld betroffen sind.
Schwierigkeiten entstanden durch die notariell beglaubigte Generalvollmacht, die auch nach dem Tod des Erblassers gültig bleiben sollte.
Das Gericht entschied, dass das Grundbuchamt den ursprünglichen Antrag auf Eintragung der Grundschuld erneut prüfen muss.
Diese Entscheidung basierte darauf, dass die Vollmacht ausdrücklich festlegte, dass sie über den Tod hinaus gültig bleibt.
Die Entscheidung des Gerichts hat zur Folge, dass solche transmortalen Vollmachten auch weiterhin Beachtung finden und gültig bleiben können.
Transmortale Vollmacht ermöglicht Grundstücksbelastung nach Eigentümertod
Wer ein Grundstück erwirbt, geht meist davon aus, dass es frei von Belastungen ist. Doch nicht selten finden sich im Grundbuch Eintragungen, die den Wert des Grundstücks schmälern oder die Nutzung einschränken können. Eine häufig anzutreffende Belastung sind sogenannte Finanzierungsgrundschulden. Diese werden vom Kreditgeber im Grundbuch eingetragen, um seine Forderungen gegenüber dem Grundstückseigentümer zu sichern. Doch auch nach dem Tod des ursprünglichen Eigentümers können solche Belastungen bestehen bleiben, insbesondere dann, wenn eine transmortale Vollmacht vorliegt.
Eine transmortale Vollmacht ist eine Vollmacht, die[…]