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Wiederherstellungsklausel Neuwertspitze – Anschaffung eines günstigeren Fahrzeugs

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Porsche in Flammen, Versicherung ziert sich: Kann ein günstigeres Ersatzauto den Traum vom Neuwert platzen lassen? Ein spektakulärer Rechtsstreit um eine brennende Sportwagen-Ikone und die Frage, ob Versicherungen bei Totalschaden wirklich zahlen müssen, was versprochen wurde. Das Oberlandesgericht Zweibrücken sorgt mit einem wegweisenden Urteil für Klarheit.


Das Wichtigste: Kurz & knapp

Die Klärung der Frage, ob ein Versicherungsnehmer im Schadensfall ein günstigeres Fahrzeug anschaffen darf und die Differenz erstattet bekommt.
Der Zusammenhang liegt in der Wiederherstellungsklausel im Kfz-Versicherungsvertrag, die normalerweise den ursprünglichen Zustand wiederherstellen soll.
Schwierigkeit bestand darin, dass der Kläger ein günstigeres Fahrzeug anschaffen wollte und die Differenz zum Neuwert zurückverlangen wollte.
Das Gericht entschied, dass die Klage abgewiesen wird und der Kläger keinen Anspruch auf die Erstattung der Differenz hat.
Entscheidung des Gerichts basierte auf den Vertragsbedingungen der Versicherung, die eine solche Erstattung nicht vorsehen.
Dies bedeutet, dass Versicherungsnehmer bei einer Anschaffung eines günstigeren Fahrzeugs keine Ansprüche auf die Differenz zum ursprünglichen Fahrzeugwert haben.


Neuwertversicherung: Kommt der günstige Gebrauchtwagen statt des Porsche?
Die Wiederherstellungsklausel im Rahmen eines Kfz-Versicherungsvertrages ist ein wichtiger Bestandteil, der im Schadensfall zum Tragen kommt. Sie regelt, wie der Versicherer den entstandenen Schaden wiederherstellt. So ist im Fall eines beschädigten Fahrzeugs der Versicherer grundsätzlich verpflichtet, den ursprünglichen Zustand wiederherzustellen. Dies kann beispielsweise durch eine Reparatur oder den Ersatz des beschädigten Fahrzeugteils geschehen.

In der Praxis kommt es jedoch häufig zu Situationen, in denen die Wiederherstellung des ursprüngl[…]


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